Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GSS GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 470/24

Das Amtsgericht Aalen hat am 11.10.2024 um 12:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GSS GmbH, ansässig in der Gartenstraße 1, 73430 Aalen, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 742063 eingetragen ist und durch die Geschäftsführer Walid Ahmad Khan und Tufan Yildiz vertreten wird, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Winkler, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart, bestellt. Herr Winkler ist erreichbar unter der Telefonnummer 0711 252437-0 sowie per Fax unter 0711 252437-50 und per E-Mail unter info@wipa-recht.de. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der GSS GmbH zu sichern und zu überwachen, um sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage eintreten und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Das Amtsgericht Aalen hat auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin getroffen:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die GSS GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen des Unternehmens vor Gläubigerzugriffen zu schützen und eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse zu ermöglichen.

Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die GSS GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und dass alle finanziellen Transaktionen durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Übertragung der Verfügungsbefugnis: Der Schuldnerin ist es untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Konten geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Herr Winkler ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der GSS GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle finanziellen Mittel zentral und unter gerichtlicher Kontrolle verwaltet werden.

Einrichtung von Sonderkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen als Insolvenzverwalter einzurichten. Diese Konten dienen der transparenten Verwaltung und Trennung der Insolvenzmasse. Zudem kann er für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten begründen, um notwendige Ausgaben zur Sicherung der Insolvenzmasse zu decken (§ 55 Abs. 2 InsO).

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Drittschuldnern der GSS GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel in die Insolvenzmasse einfließen und zentral vom Insolvenzverwalter verwaltet werden.

Zugang zu Geschäftsräumen und Unterlagen: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der GSS GmbH zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Herrn Winkler Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und auf Verlangen relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Befugnisse dienen der vollständigen Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Insolvenzmasse.

Prüfungsauftrag des vorläufigen Insolvenzverwalters

Neben den Sicherungsmaßnahmen hat der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund gemäß der Rechtsform der GSS GmbH vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Diese Prüfung wird wesentliche Informationen zur finanziellen Lage und den Perspektiven des Unternehmens liefern und ist entscheidend für die weitere Vorgehensweise im Verfahren.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Aalen können die Schuldnerin und die Gläubiger des Unternehmens innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen, einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung der Entscheidung oder nach der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch nicht per E-Mail. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich auf der Website www.ejustice-bw.de.

Fazit und Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Aalen soll sicherstellen, dass das Vermögen der GSS GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt. Rechtsanwalt Marcus Winkler wird die Vermögensverhältnisse des Unternehmens in den kommenden Wochen prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung der Gläubigerinteressen.

Amtsgericht Aalen
11.10.2024
Aktenzeichen: 4 IN 470/24

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für AIR TECH Bildung GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für dtz-bildung & qualifizierung gemeinnützige GmbH angeordnet