Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat juristische Schritte gegen den Onlinehändler Amazon eingeleitet. Der Grund: Aus Sicht der Verbraucherschützer verwendet Amazon während der sogenannten Amazon Prime Deal Days rechtswidrige Preiswerbung. Wie die Verbraucherzentrale am Freitag mitteilte, habe das Unternehmen Rabatte beworben, die nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, wie gesetzlich vorgeschrieben, bezogen waren.
Stattdessen orientierte sich Amazon bei den Preisreduzierungen an der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers oder einem sogenannten „Statt“-Preis, der den Durchschnittspreis widerspiegelte, den Kunden in der Vergangenheit für das Produkt gezahlt hatten. Dadurch, so die Verbraucherschützer, sei der „Wert des Angebots“ übertrieben dargestellt worden. Die Verbraucherzentrale spricht in diesem Zusammenhang von „Täuschung“ und „irreführender Werbung“.
Bezug zur EuGH-Entscheidung
Das Vorgehen der Verbraucherschützer stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem September 2024. In diesem Fall ging es um den Lebensmitteleinzelhändler Aldi, der für Obst mit ähnlichen Preissenkungen warb. Der EuGH entschied, dass Preisreduzierungen immer auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen, um Verbrauchertäuschungen zu vermeiden. Diese Grundsätze sieht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch im Fall von Amazon verletzt.
Kritik an irreführender Werbung
„Amazon täuscht mit seiner Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“, sagte Oliver Buttler, Experte der Verbraucherzentrale. Er betonte, dass Amazon mit seinen Rabattaktionen die Vorgaben des EuGH ignoriere und dadurch eine unzulässige Lockwerbung betreibe, die die Verbraucher in die Irre führe. „Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine klare Täuschung und wollen erreichen, dass Amazon diese Praktiken einstellt“, so Buttler.
Die Verbraucherschützer haben Amazon daher offiziell abgemahnt und fordern das Unternehmen auf, die beanstandeten Werbemethoden anzupassen. Sollte Amazon den Forderungen nicht nachkommen, könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen, um die Einhaltung der europäischen Verbraucherschutzgesetze zu erzwingen.
Diese Abmahnung ist Teil einer größeren Debatte über die Transparenz im Onlinehandel, insbesondere bei Rabattaktionen, die oft mit irreführenden Preisangaben und übertriebenen Rabatten arbeiten. Die Verbraucherschützer fordern insgesamt mehr Klarheit und Ehrlichkeit in der Werbung, um Verbraucher vor falschen Preisversprechen zu schützen.