Wer uns kennt, der weiß, dass wir wie Wadenbeißer an einem Vorgang dranbleiben, wenn wir wissen, dass wir im Recht sind. Ja, und wir preschen manchmal auch schon zu einem Zeitpunkt vor, an dem manches Gericht sagt: „Da gehen wir im Moment noch nicht mit.“ Dann verbietet man uns einige Aussagen in Artikeln. Ok, dann wissen wir, wie weit wir gehen dürfen – auch eine wertvolle Erkenntnis.
Ähnlich war es beim Unternehmen TH Mining AG aus der Schweiz. Nach einem Jahr Recherche haben wir jetzt wohl die letzten Nachweise, dass wir mit allem Recht hatten. Ja, wir werden nun auch die noch teilweise bestehende einstweilige Verfügung aufheben lassen. Die uns in der Redaktion vorliegenden Dokumente geben uns die Sicherheit, die wir dafür brauchen.
Morgen, nach 15 Uhr, werden wir einen Artikel veröffentlichen, der auch dem letzten Anleger bewusst machen wird, dass wir leider wieder einmal mit unseren Berichten Recht hatten.