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Vorläufige Insolvenzverwaltung für KIT Bau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 236/24

Am 10.10.2024 hat das Amtsgericht Paderborn im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der KIT Bau GmbH, ansässig in der Senefelderstraße 12c, 33100 Paderborn, umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die KIT Bau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Viktor Kirchgässner, hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn, bestellt. Sie ist dafür zuständig, das Vermögen der KIT Bau GmbH zu sichern und zu überwachen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Das Amtsgericht Paderborn hat auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der KIT Bau GmbH angeordnet:

Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die KIT Bau GmbH darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und dass alle finanziellen Transaktionen durch die Insolvenzverwalterin genehmigt werden müssen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der KIT Bau GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Sie sind angewiesen, alle Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel zentral verwaltet werden und in die Insolvenzmasse einfließen.

Einzug von Bankguthaben und Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dadurch wird gewährleistet, dass alle finanziellen Mittel gesichert und kontrolliert verwaltet werden, um die Gläubigerinteressen zu schützen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die KIT Bau GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des Vermögens und verhindert, dass Gläubiger unabhängig Zugriff auf das Vermögen nehmen.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Sandra Bitter hat als vorläufige Insolvenzverwalterin die Aufgabe, das Vermögen der KIT Bau GmbH zu sichern und zu überwachen. Ihre Befugnisse umfassen:

Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Die Insolvenzverwalterin kontrolliert und überwacht alle finanziellen Transaktionen und schützt das Vermögen vor Verlusten oder unberechtigten Abflüssen.
Prüfung der Liquidität: Sie prüft, ob die vorhandenen Mittel und Vermögenswerte der KIT Bau GmbH ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und damit die Fortführung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.
Zentralisierte Kontrolle über finanzielle Mittel: Die vorläufige Insolvenzverwalterin verwaltet die Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin und sorgt dafür, dass alle Einnahmen in die Insolvenzmasse einfließen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Paderborn können die Schuldnerin und die Gläubiger des Unternehmens innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Paderborn, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, wobei die Frist alternativ auch durch die öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung benennen.

Elektronische Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website des Gerichts abrufbar.

Fazit und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der KIT Bau GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gesichert bleiben. Rechtsanwältin Sandra Bitter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Diese Maßnahmen gewährleisten eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse und schützen die Interessen der Gläubiger.

Amtsgericht Paderborn
10.10.2024
Aktenzeichen: 2 IN 236/24

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