Aktenzeichen: 10 IN 105/24
Am 11.10.2024 hat das Amtsgericht Bremerhaven im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HAS Betriebs GmbH, ansässig am Marschenhausweg 3, 27580 Bremerhaven, umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 34419 eingetragen und durch Geschäftsführer Björn Schwamborn, wohnhaft Am Medembogen 52a, 21762 Otterndorf, vertreten wird, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Habil. Gerrit Hölzle, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, bestellt. Prof. Dr. Hölzle ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/3226490, Fax 0421/32264929 sowie per E-Mail an bremen@goerg.de. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der HAS Betriebs GmbH zu sichern und die Finanzverwaltung zu überwachen, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß vorzubereiten.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Das Amtsgericht Bremerhaven hat gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der HAS Betriebs GmbH angeordnet:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die HAS Betriebs GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens vor Gläubigerzugriffen geschützt bleibt und eine geordnete Abwicklung im Rahmen des Insolvenzverfahrens möglich ist.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die HAS Betriebs GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Regelung stellt sicher, dass alle finanziellen Transaktionen durch Prof. Dr. Hölzle geprüft und genehmigt werden, um die Insolvenzmasse zu sichern und zu verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der HAS Betriebs GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Sie sind angewiesen, alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass sämtliche Einnahmen in die Insolvenzmasse fließen und zentral vom Insolvenzverwalter verwaltet werden.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Prof. Dr. Gerrit Hölzle hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Aufgabe, das Vermögen der HAS Betriebs GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten. Seine Befugnisse umfassen:
Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter kontrolliert und überwacht alle finanziellen Transaktionen und schützt das Vermögen vor Verlusten oder unberechtigten Abflüssen.
Prüfung der Liquidität: Er prüft, ob die vorhandenen Mittel und Vermögenswerte der HAS Betriebs GmbH ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Verwaltung der Insolvenzmasse: Prof. Dr. Hölzle ist befugt, Forderungen der HAS Betriebs GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubigeransprüche zu wahren.
Einsehen des vollständigen Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremerhaven eingesehen werden. Diese Einsichtnahme ermöglicht es interessierten Parteien, sich umfassend über den Inhalt und die Tragweite der getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven können die Antragstellerin und die Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, wobei die Frist alternativ auch durch die öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung benennen.
Elektronische Einreichung
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch nicht per E-Mail. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website www.ejustice-bw.de abrufbar.
Fazit und Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Bremerhaven soll sicherstellen, dass das Vermögen der HAS Betriebs GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und gewährleisten eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Bremerhaven
11.10.2024
Aktenzeichen: 10 IN 105/24