Aktenzeichen: 2 IN 487/24
Das Amtsgericht Regensburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bauha GmbH, ansässig in der Janahof 53, 93413 Cham und vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Hahn, am 11.10.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 14739 eingetragen und befindet sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten im Verfahren zur Insolvenzeröffnung.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Hermann-Köhl-Straße 2a, 93049 Regensburg, bestellt. Dr. Zaremba ist beauftragt, die Vermögenswerte der Bauha GmbH zu sichern und zu überwachen. Seine Rolle besteht darin, die Insolvenzmasse vor einer nachteiligen Veränderung zu bewahren und die Voraussetzungen für eine mögliche Insolvenzeröffnung zu prüfen.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht die folgenden Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet:
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Bauha GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Transaktionen, die Vermögenswerte betreffen, vom Insolvenzverwalter geprüft und genehmigt werden müssen, um die Insolvenzmasse vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befugnis, Forderungen der Bauha GmbH einzuziehen. Drittschuldner dürfen keine Zahlungen direkt an die Bauha GmbH leisten, sondern nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dies soll sicherstellen, dass alle Gelder, die der Bauha GmbH zustehen, zur Insolvenzmasse beitragen und nicht ohne Kontrolle an das Unternehmen fließen.
Zweck der Maßnahmen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Erhaltung der Insolvenzmasse. Durch die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird verhindert, dass die Bauha GmbH vor der Insolvenzeröffnung unkontrollierte finanzielle Entscheidungen trifft, die die Vermögenslage weiter verschlechtern könnten. Der Insolvenzverwalter ist befugt, das Vermögen der Schuldnerin zu verwalten und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin und die Gläubiger des Unternehmens Beschwerde einlegen. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, einzureichen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen die Beschwerde und deren Begründung vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Elektronische Einreichung
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Das elektronische Dokument muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die spezifischen Anforderungen und Übermittlungswege sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt und können auf der Website www.justiz.de nachgelesen werden.
Fazit und Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen wichtigen Schritt im Verfahren über die mögliche Insolvenzeröffnung der Bauha GmbH. Dr. Jochen Zaremba wird nun eine Bestandsaufnahme der finanziellen Situation des Unternehmens vornehmen und prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt das Vermögen der Bauha GmbH unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters, der sicherstellt, dass alle Transaktionen im Interesse der Gläubiger und zur Wahrung der Insolvenzmasse erfolgen.
Amtsgericht Regensburg
11.10.2024
Aktenzeichen: 2 IN 487/24