Aktenzeichen: 25 IN 50146/24
Am 11.10.2024 hat das Amtsgericht Kiel im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AIR TECH Bildung GmbH, ansässig am Flughafen Kiel in der Bölckestraße 100, 24159 Kiel und vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Stüwe, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 9913 KI eingetragen ist, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Helge Krüger, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, bestellt. Dr. Krüger ist beauftragt, die Vermögenswerte der AIR TECH Bildung GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Er übernimmt die Überwachung der finanziellen Transaktionen und verfügt über weitreichende Befugnisse zur Verwaltung der Insolvenzmasse.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die folgenden Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen:
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die AIR TECH Bildung GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und alle wesentlichen Entscheidungen zur Vermögensverwaltung von Dr. Krüger genehmigt werden müssen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der AIR TECH Bildung GmbH einzuziehen. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass alle finanziellen Mittel in die Insolvenzmasse einfließen und von Dr. Krüger zentral verwaltet werden. Zahlungen dürfen nicht mehr direkt an die AIR TECH Bildung GmbH erfolgen, sondern sind ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu richten.
Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der AIR TECH Bildung GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind stattdessen angehalten, alle finanziellen Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dadurch wird sichergestellt, dass eingehende Gelder der Insolvenzmasse zugeführt und zentral durch den Insolvenzverwalter verwaltet werden.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die AIR TECH Bildung GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Regelung schützt das Unternehmen vor weiteren Zwangsmaßnahmen durch Gläubiger und sichert eine geordnete Fortführung des Insolvenzverfahrens.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Helge Krüger hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Aufgabe, die finanziellen Angelegenheiten der AIR TECH Bildung GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten. Zu seinen Befugnissen und Pflichten gehören:
Sicherung und Erhaltung des Vermögens: Er kontrolliert und überwacht alle finanziellen Transaktionen und stellt sicher, dass alle Vermögenswerte geschützt und ordnungsgemäß verwaltet werden.
Einrichtung von Sonderkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter kann ein Sonderkonto im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als Insolvenzverwalter eröffnen. Dies dient der klaren Trennung und Verwaltung der Insolvenzmasse.
Prüfung der Verfahrenskosten: Dr. Krüger prüft, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Kiel können die Schuldnerin sowie Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung der Entscheidung schriftlich beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. nach Ablauf von zwei Tagen ab Veröffentlichung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet werden und die Entscheidung benennen, gegen die Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen für die elektronische Einreichung sind auf www.justiz.de abrufbar.
Fazit und Ausblick
Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Kiel Maßnahmen getroffen, um die Vermögenswerte der AIR TECH Bildung GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Rechtsanwalt Dr. Helge Krüger wird nun das Unternehmen überwachen und prüfen, ob die finanziellen Mittel der AIR TECH Bildung GmbH ausreichen, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Die nächsten Schritte im Verfahren werden zeigen, ob das Unternehmen weitergeführt, saniert oder abgewickelt werden kann.
Amtsgericht Kiel
11.10.2024
Aktenzeichen: 25 IN 50146/24