Aktenzeichen: 2 IN 532/24
Das Amtsgericht Regensburg hat am 11.10.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für das Vermögen der Köfering Projektbau GmbH, ansässig in der Stromerstraße 2 a, 93049 Regensburg, angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Demir Ridvan, steht vor finanziellen Schwierigkeiten, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens führten. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 19517 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier aus der Kanzlei SDK Rechtsanwälte GbR ernannt. Die Kanzlei befindet sich in der Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg. Dr. Dobmeier übernimmt die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Durchführung des Verfahrens zu koordinieren. Er ist telefonisch unter +49(941)2303910 oder per E-Mail unter regensburg@sdk-rae.de erreichbar.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen wurden gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:
Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Köfering Projektbau GmbH werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse, um unkontrollierte Vermögensverluste zu vermeiden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle finanziellen Transaktionen nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters erfolgen und somit im Interesse der Gläubiger geschützt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und entgegengenommene Gelder zu verwalten. Ziel ist es, die Finanzmittel des Unternehmens zu zentralisieren und eine geordnete Abwicklung der Zahlungsströme zu gewährleisten.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Rudolf Dobmeier hat die Aufgabe, das Vermögen der Köfering Projektbau GmbH zu sichern und zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Zu seinen Hauptaufgaben zählen:
Sicherung und Erhalt des Vermögens: Der vorläufige Verwalter überwacht alle Vermögenswerte des Unternehmens und schützt diese vor unberechtigtem Zugriff.
Prüfung der wirtschaftlichen Situation: Er untersucht die finanzielle Lage und prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Verwaltung der Gelder: Dr. Dobmeier ist ermächtigt, Gelder einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und gegebenenfalls Masseverbindlichkeiten zur Sicherung des Verfahrens zu begründen.
Aufforderung an Drittschuldner
Drittschuldner des Unternehmens, also Personen oder Unternehmen, die gegenüber der Köfering Projektbau GmbH verpflichtet sind, werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen direkt an das Unternehmen sind ab sofort nicht mehr zulässig.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin sowie die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit dem zuerst eintretenden Ereignis – sei es die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung.
Die Beschwerde muss von der antragstellenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet werden und den angefochtenen Beschluss bezeichnen. Soll die Beschwerde nur teilweise eingelegt werden, ist dies klar anzugeben.
Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln
Beschwerden und andere Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail erfüllt jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen. Stattdessen muss das Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Nähere Informationen zur elektronischen Einreichung und den erforderlichen Übermittlungswegen finden sich auf der Website www.justiz.de.
Fazit und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Bestellung von Dr. Rudolf Dobmeier zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurden Maßnahmen getroffen, die das Vermögen der Köfering Projektbau GmbH sichern sollen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und über die weitere Vorgehensweise im Verfahren entscheiden. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus und wird voraussichtlich in den kommenden Wochen gefällt.
Amtsgericht Regensburg
11.10.2024
Aktenzeichen: 2 IN 532/24