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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Indukmas GmbH angeordnet (Az.: 2 IN 159/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 10. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau im Verfahren 2 IN 159/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Indukmas GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Raguhner Straße 49 b, 06842 Dessau-Roßlau hat, ist im Handelsregister Stendal unter HRB 184971 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Reiner Storch und Tino Storch vertreten.

Details der Anordnung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Bauch bestellt, der für die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig ist. Seine Kanzlei befindet sich in der Kleine Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale). Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Indukmas GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte des Unternehmens ohne gerichtliche Kontrolle abfließen und dient dazu, die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Rechtsanwalt Bauch ist befugt, die Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Geschäftspartner und Kunden der Indukmas GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Ausblick und weitere Schritte

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt an, dass die finanzielle Lage der Indukmas GmbH in den kommenden Wochen genau geprüft wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens analysieren und Maßnahmen ergreifen, um die Vermögenswerte zu sichern. Auf Grundlage seiner Erkenntnisse wird das Insolvenzgericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt wird.

Amtsgericht Dessau-Roßlau – Insolvenzgericht, 10. Oktober 2024 (Az.: 2 IN 159/24)

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