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Vorläufige Insolvenzverwaltung für HFM Logistics GmbH angeordnet (Az.: 9 IN 82/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 10. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Aurich im Verfahren 9 IN 82/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HFM Logistics GmbH mit Sitz in der Eggenastraße 8, 26721 Emden, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 253205 B eingetragen ist, wird durch Geschäftsführerin Birgit Debelts vertreten.

Details der Anordnung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Uwe Kuhmann bestellt, dessen Kanzlei sich in der Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen befindet. Ab sofort dürfen finanzielle Verfügungen der HFM Logistics GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und zu gewährleisten, dass die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner der HFM Logistics GmbH, d. h. die Geschäftspartner und Kunden, werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Die HFM Logistics GmbH sowie Gläubiger können gegen den Beschluss des Amtsgerichts binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist beim Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und eine Erklärung umfassen, dass Beschwerde eingelegt wird.

Ausblick und weitere Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die HFM Logistics GmbH unter gerichtlicher Aufsicht. In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Kuhmann die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte ergreifen. Auf Grundlage seiner Ergebnisse wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet und ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert wird.

Amtsgericht Aurich – Insolvenzgericht, 10. Oktober 2024 (Az.: 9 IN 82/24)

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