Aktenzeichen: 9 IN 116/24
Am 11.10.2024 hat das Amtsgericht Limburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Frank Behmer Immobilien GmbH, ansässig in Gansweide 9, 65627 Elbtal, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter HRB 4980 eingetragen ist und von Geschäftsführer Frank Behmer vertreten wird, hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Seehaus, mit Büro in der Filiale Dornburg, Im Eichwald 15 a, 65599 Dornburg, bestellt. Herr Seehaus ist unter der Telefonnummer 06436/4013118 sowie per Fax unter 06436/285682 und E-Mail an verwaltung@seehaus-brands.de erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Frank Behmer Immobilien GmbH zu sichern und zu überwachen, um die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen
Das Amtsgericht Limburg hat gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der Antragstellerin angeordnet:
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Frank Behmer Immobilien GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass keine unkontrollierten Abflüsse von Vermögenswerten stattfinden und dass alle finanziellen Transaktionen durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Frank Behmer Immobilien GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Sie werden angewiesen, ihre Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Mittel in die Insolvenzmasse einfließen und zentral verwaltet werden.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Herr Sascha Seehaus hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Aufgabe, das Vermögen der Frank Behmer Immobilien GmbH zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten. Zu seinen Befugnissen und Pflichten gehören:
Sicherung des Vermögens: Er ist verantwortlich für die Sicherung und Erhaltung der Vermögenswerte des Unternehmens, um eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse zu ermöglichen.
Überwachung der finanziellen Transaktionen: Alle Verfügungen über das Vermögen der Frank Behmer Immobilien GmbH bedürfen seiner Zustimmung. Er hat die Aufgabe, jede Transaktion zu prüfen und zu genehmigen, um die Gläubigerinteressen zu schützen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Limburg können die Schuldnerin und die Gläubiger des Unternehmens innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung bzw. nach Ablauf von zwei Tagen ab Veröffentlichung im Internet. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf der Website des Gerichts abrufbar.
Fazit und Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Limburg soll sicherstellen, dass das Vermögen der Frank Behmer Immobilien GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gesichert bleibt. Rechtsanwalt Sascha Seehaus wird die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Limburg
11.10.2024
Aktenzeichen: 9 IN 116/24