Das Amtsgericht Göttingen hat am 10. Oktober 2024 im Verfahren 74 IN 116/24 GOE die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CEM GmbH mit Sitz in Hinter dem Hamberge 26, 37124 Rosdorf, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Göttingen unter der HRB 201160 eingetragen und unterliegt nun vorläufigen Verfügungsbeschränkungen, um ihre Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Details der Anordnung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Goth bestellt, dessen Kanzlei sich in der Große Breite 1, 37077 Göttingen befindet. Ab sofort dürfen finanzielle Verfügungen der CEM GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass die Insolvenzmasse für die Gläubiger erhalten bleibt und keine unkontrollierten Abflüsse erfolgen.
Rechtsanwalt Goth wurde außerdem ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen der CEM GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die der CEM GmbH Gelder schulden – sind angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um eine geregelte Abwicklung zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Die CEM GmbH kann gegen diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Göttingen, Berliner Straße 8 – Eingang Maschmühlenweg 11, 37070 Göttingen einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2015/848 infrage gestellt wird. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden und muss die Bezeichnung des Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Ausblick und weitere Schritte
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass die CEM GmbH unter gerichtlicher Aufsicht steht. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der GmbH genau prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte ergreifen. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert wird, hängt von den Ergebnissen dieser Prüfung ab.
Amtsgericht Göttingen – Insolvenzgericht, 10. Oktober 2024 (Az.: 74 IN 116/24 GOE)