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Vorläufige Insolvenzverwaltung für A-Vivet Pflegedienst GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 205/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A-Vivet Pflegedienst GmbH, ansässig in Am Meerkamp 17-19, 40667 Meerbusch und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 21618, am 11.10.2024 um 09:46 Uhr die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Herrn Miguel-Angel Norte Garcia und Herrn Erkan Karabulut vertreten.

Hintergrund der A-Vivet Pflegedienst GmbH

Die A-Vivet Pflegedienst GmbH ist ein ambulanter Pflegedienst, der umfassende Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Pflege anbietet. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde ein Insolvenzantrag gestellt, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die Sicherungsmaßnahmen des Amtsgerichts zielen darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schützen und eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, ansässig am Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, bestellt. Dr. Hoos hat die Aufgabe, das Vermögen der A-Vivet Pflegedienst GmbH zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Er wird die finanziellen Transaktionen und die Vermögensverwaltung des Unternehmens überwachen.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Das Gericht hat im Rahmen der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin ergriffen:

Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die A-Vivet Pflegedienst GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung dient dem Schutz der Insolvenzmasse und stellt sicher, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle des Insolvenzverwalters veräußert oder belastet werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Drittschuldnern (Schuldnern der A-Vivet Pflegedienst GmbH) wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies gewährleistet, dass alle finanziellen Mittel zentral verwaltet werden und der Insolvenzmasse zufließen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die A-Vivet Pflegedienst GmbH, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Regelung schützt die Vermögenswerte des Unternehmens und verhindert eine unkontrollierte Liquidierung durch Gläubiger.

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Jan-Philipp Hoos übernimmt im Rahmen seiner Tätigkeit die Überwachung des Unternehmens und ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse zu ergreifen. Zu seinen spezifischen Aufgaben gehören:

Einziehung von Forderungen: Er ist berechtigt, Forderungen der A-Vivet Pflegedienst GmbH einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
Sicherung des Vermögens: Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Vermögensverwaltung der Schuldnerin und sorgt dafür, dass keine unkontrollierten Abflüsse stattfinden.
Beratung und Aufsicht: Dr. Hoos steht der Geschäftsführung zur Seite und sorgt dafür, dass alle finanziellen Entscheidungen mit Blick auf die Interessen der Gläubiger und die Insolvenzmasse getroffen werden.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert, dass das Amtsgericht Düsseldorf Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung der A-Vivet Pflegedienst GmbH ergriffen hat. Die umfassenden Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters sind darauf ausgelegt, das Vermögen des Unternehmens zu schützen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung eintreten. Diese Maßnahmen ermöglichen es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten und notwendige Schritte zur Sicherung der Gläubigerinteressen einzuleiten.

Ausblick

Dr. Jan-Philipp Hoos wird in den kommenden Wochen die finanziellen Verhältnisse der A-Vivet Pflegedienst GmbH prüfen und eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte vornehmen. Diese Prüfung dient der Vorbereitung auf eine mögliche Insolvenzeröffnung. Sollten die Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren erfüllt sein, könnte das Verfahren eröffnet und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens angestrebt werden.

Amtsgericht Düsseldorf
11.10.2024
Aktenzeichen: 504 IN 205/24

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