Dark Mode Light Mode

Berichtigung im Insolvenzverfahren der Baulog-HW GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 3 IN 146/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat im Insolvenzverfahren 3 IN 146/24 eine Berichtigung des ursprünglichen Beschlusses vom 20. September 2024 hinsichtlich der Insolvenzregelungen über die Baulog-HW GmbH vorgenommen. Das Bauunternehmen mit Sitz in der Industriestraße 10a, 66999 Hinterweidenthal, wird von Geschäftsführer Fabian Schlink vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 31048 eingetragen.

Details der Berichtigung

Im Rahmen der Berichtigung wurde die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet, jedoch entfällt die einstweilige Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung. Diese Anpassung bedeutet, dass die Baulog-HW GmbH ihre Vermögensangelegenheiten weiterhin eigenständig regeln kann, jedoch unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Zahlungen auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (§ 266a StGB) dürfen nur mit Zustimmung des Sachwalters erfolgen. Einzelne Punkte der ursprünglichen Beschlussformel wurden ersatzlos gestrichen, während andere unverändert bleiben.

Gründe für die Berichtigung

Die Berichtigung erfolgte aufgrund eines Fehlers, der einem Schreib- oder Rechenfehler ähnelt. Das Gericht nahm diese Anpassung gemäß § 4 InsO und § 319 ZPO von Amts wegen vor, um die Korrektheit der Beschlussformel sicherzustellen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die Baulog-HW GmbH oder andere Betroffene eine sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands über 600 EUR liegt. Diese Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz oder dem Landgericht Landau in der Pfalz einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und erklären, dass eine Beschwerde eingelegt wird. Sie kann schriftlich, per Fax oder zu Protokoll erklärt werden und muss fristgerecht bei den genannten Gerichten eingehen.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bleibt die Baulog-HW GmbH weiterhin handlungsfähig und kann bestimmte wirtschaftliche Entscheidungen selbst treffen, jedoch unter den Vorgaben des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Sachwalter wird die Einhaltung der Auflagen überwachen und prüfen, ob eine nachhaltige Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung die beste Option darstellt.

Amtsgericht Landau in der Pfalz – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 3 IN 146/24)

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Danz GmbH angeordnet (Az.: 70b IN 23/24)

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Achim Roth GmbH & Co. KG angeordnet (Az.: 25 IN 168/24)