Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 10. Oktober 2024 im Verfahren 19 IN 78/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der kambas GmbH angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister unter HRB 19253, hat seinen Sitz in der Broicher Straße 15, 41179 Mönchengladbach und wird durch Geschäftsführer Bastian Kames vertreten. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen, bis das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Details der Anordnung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach. Ab sofort dürfen Vermögensverfügungen der kambas GmbH nur noch mit Zustimmung von Dr. Bähr vorgenommen werden. Diese Regelung dient der Absicherung der Insolvenzmasse und soll sicherstellen, dass alle relevanten Entscheidungen im Einklang mit den Interessen der Gläubiger getroffen werden.
Dr. Bähr ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Zahlungen zu verwalten. Darüber hinaus sind alle Drittschuldner der kambas GmbH angewiesen, künftige Zahlungen nur an ihn als vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass keine finanziellen Mittel ohne gerichtliche Kontrolle dem Unternehmen zufließen.
Rechtliche Maßnahmen und Zwangsvollstreckungen
Neben den Verfügungsbeschränkungen wurde zudem angeordnet, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die kambas GmbH eingestellt werden, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Auch bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Diese Maßnahme ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, das Vermögen des Unternehmens geordnet zu sichern und ohne äußeren Druck die weiteren Schritte vorzubereiten.
Ausblick und weitere Schritte
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet eine entscheidende Phase für die kambas GmbH. Rechtsanwalt Dr. Bähr wird in den nächsten Wochen die finanzielle Lage der Gesellschaft eingehend prüfen, um festzustellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung die beste Option darstellt. Die gerichtliche Aufsicht gewährleistet dabei die Transparenz und geordnete Verwaltung der Unternehmensmittel, während geprüft wird, ob Sanierungsmaßnahmen oder eine vollständige Liquidation sinnvoll sind.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Heinz-Nixdorf-Straße 20
41179 Mönchengladbach
Dieser Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach bietet einen geregelten Rahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der kambas GmbH und dient dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Amtsgericht Mönchengladbach – Insolvenzgericht, 10. Oktober 2024 (Az.: 19 IN 78/24)