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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG angeordnet (Az.: 7 IN 92/24)
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG angeordnet (Az.: 7 IN 92/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 09. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Uelzen im Verfahren 7 IN 92/24 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG angeordnet. Die Firma mit Sitz in Solkau 2, 29465 Schnega, die durch Dr. Carolin Schneider vertreten wird, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die Vermögenswerte des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert bleiben.

Details der Anordnung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche aus Dannenberg (Elbe) bestellt, dessen Kanzlei sich in der Lange Straße 25 befindet. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Anordnung soll verhindern, dass finanzielle Mittel ohne gerichtliche Kontrolle abfließen und die Insolvenzmasse zum Nachteil der Gläubiger verringert wird.

Rechtsanwalt Freiherr v.d. Bussche wurde dazu befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und alle eingehenden Gelder zu verwalten. Die Drittschuldner des Unternehmens sind angewiesen, Zahlungen nur noch an ihn zu leisten. Durch diese Maßnahme soll die Kontrolle über die Vermögenswerte der GmbH & Co. KG gewahrt werden, um eine geordnete Verwaltung im Sinne der Gläubiger sicherzustellen.

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Freiherr v.d. Bussche übernimmt die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG und wird deren Geschäftspapiere und Vermögenswerte prüfen. Er hat das Recht, sämtliche relevanten Unterlagen einzusehen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend zu bewerten. Sein Ziel ist es, die Vermögenswerte zu schützen und zu klären, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG sowie jeder Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung des Beschlusses oder – bei einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden und muss den angefochtenen Beschluss benennen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu verbessern.

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Uelzen unter Datenschutzerklärung Amtsgericht Uelzen. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch zugesandt werden.

Ausblick und weitere Schritte

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist das Institut für Pflanzenkultur GmbH & Co. KG in eine entscheidende Phase des Insolvenzverfahrens eingetreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Gläubigerinteressen zu schützen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche
Lange Straße 25
29451 Dannenberg (Elbe)
Tel.: 05861/985560
Fax: 05861/9855621

Amtsgericht Uelzen – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 7 IN 92/24)

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