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Vorläufige Insolvenzverwaltung für FAKTOR e. V. angeordnet (Az.: 67b IN 228/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 09. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Verfahren 67b IN 228/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des FAKTOR e. V. angeordnet. Der Verein, der im Vereinsregister unter VR 22439 eingetragen ist und seinen Sitz in der Max-Brauer-Allee 229, 22769 Hamburg hat, wird gesetzlich durch seinen Vorstand Olaf Scheller vertreten. Die Anordnung erfolgte zur Sicherung der Vermögenswerte des Vereins im Rahmen des anstehenden Insolvenzverfahrens.

Details der Anordnung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm bestellt, dessen Kanzlei sich in der Johnsallee 7, 20148 Hamburg befindet. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des FAKTOR e. V. über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Diese Maßnahme wurde getroffen, um eine unkontrollierte Verfügung über die Vermögenswerte des Vereins zu verhindern und die Insolvenzmasse zu schützen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen des Vereins einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Den Schuldnern des Vereins ist untersagt, Zahlungen an den Verein selbst zu leisten; stattdessen sind alle Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zusätzlich sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Verein – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – bis auf Weiteres ausgesetzt.

Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm ist beauftragt, die finanzielle Lage des FAKTOR e. V. zu analysieren und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse durchzuführen. Seine Befugnisse umfassen die Überwachung sämtlicher finanzieller Transaktionen sowie die Sicherung von Vermögenswerten, um die Interessen der Gläubiger zu wahren. Er wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Fortführung des Vereins möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung die geeignete Lösung darstellt.

Ausblick und weitere Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen des FAKTOR e. V. gesichert und die finanzielle Lage des Vereins gründlich überprüft. In den folgenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter Maßnahmen ergreifen, um den Wert des Vermögens zu schützen und die Gläubiger bestmöglich zu berücksichtigen. Das Verfahren wird darüber hinaus klären, ob eine nachhaltige Lösung zur Fortführung des Vereins möglich ist oder ob die Liquidation des Vereins bevorsteht.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Johnsallee 7
20148 Hamburg

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 67b IN 228/24)

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