Das Amtsgericht Montabaur hat im Verfahren 14 IN 190/24 die vorläufige Eigenverwaltung der energy for people GmbH aufgehoben und eine vorläufige Fremdverwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur, wird durch die Geschäftsführer Michael Schmidt, Diana Schmidt und Willy Grözinger vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 25396 eingetragen.
Details der Anordnung
Mit Wirkung vom 10. Oktober 2024, 10:00 Uhr, wurde die bisherige vorläufige Eigenverwaltung der energy for people GmbH beendet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser bestellt, dessen Kanzlei sich am Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz befindet. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern.
Rechtsanwalt Dr. Jüchser ist zudem befugt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und unter seiner Aufsicht zu verwalten. Die Schuldner der energy for people GmbH sind angehalten, zukünftige Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Transaktionen im Rahmen der gerichtlichen Aufsicht erfolgen.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Jüchser wird die finanzielle Lage der energy for people GmbH analysieren und Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte ergreifen. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung und Verwaltung der Vermögenswerte des Unternehmens sowie die Beurteilung, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob das Vermögen liquidiert werden muss, um die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der Beschluss zur Fremdverwaltung hebt die bisherigen administrativen Freiheiten der Gesellschaft auf und überträgt die Entscheidungsbefugnis an den Insolvenzverwalter.
Einsichtnahme und Datenschutz
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur zur Einsicht verfügbar. Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner der energy for people GmbH bietet dies die Möglichkeit, sich über die Details des Verfahrens zu informieren.
Die Datenschutzerklärung des Gerichts gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO, § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz ist auf der Website des Amtsgerichts Montabaur abrufbar unter www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Anfrage kann diese Erklärung auch in Papierform bereitgestellt werden.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Josef-Görres-Platz 5
56068 Koblenz
Tel.: 0261 30479-0
Fax: 0261 9114729
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de
Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht, 10. Oktober 2024 (Az.: 14 IN 190/24)