Am 09. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Kaiserslautern im Verfahren 1 IN 98/24 die Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Aqua-Recycling-Projekt GmbH aufgehoben. Das Unternehmen, ansässig in der Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof und vertreten durch Geschäftsführer Joachim Böttcher, hatte einen Insolvenzantrag gestellt. Der Antrag wurde jedoch abgewiesen, da die verfügbaren Mittel nicht ausreichten, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Hintergrund und Entscheidung
Die Aqua-Recycling-Projekt GmbH, die im Bereich der Wasseraufbereitung und Recyclinglösungen tätig ist, befand sich seit dem 22. Juli 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Ziel der Maßnahme war es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu klären. Nach eingehender Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag abgewiesen und die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen wurden aufgehoben.
Was die Aufhebung bedeutet
Mit der Aufhebung der vorläufigen Verwaltung endet die gerichtliche Aufsicht über die Aqua-Recycling-Projekt GmbH. Das Unternehmen ist damit wieder frei, über seine Vermögenswerte zu verfügen. Allerdings deutet die Abweisung des Antrags mangels Masse darauf hin, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Gläubiger müssen damit rechnen, dass ihre Forderungen voraussichtlich nicht beglichen werden können.
Einsichtnahme und weitere Schritte
Der vollständige Beschluss zur Einstellung des Verfahrens kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Kaiserslautern eingesehen werden. Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner bleibt dies eine bedeutsame Information, da die Chancen auf Rückzahlung offener Forderungen aufgrund der finanziellen Situation des Unternehmens minimal sind. Ohne ausreichende Insolvenzmasse sind keine weiteren Insolvenzverfahren möglich, sodass keine weiteren Maßnahmen zur Schuldendeckung eingeleitet werden.
Ausblick
Die Abweisung des Insolvenzantrags der Aqua-Recycling-Projekt GmbH markiert das Ende eines erfolglosen Sanierungsversuchs. Für das Unternehmen selbst bedeutet die Entscheidung, dass es ohne die Struktur und den Schutz eines Insolvenzverfahrens weiterexistieren muss – oder aber der Geschäftsbetrieb eingestellt wird. Für die Gläubiger zeigt dieser Beschluss die Aussichtslosigkeit weiterer rechtlicher Schritte zur Begleichung ihrer Forderungen.
Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 1 IN 98/24)