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Insolvenzantrag der Electratec UG mangels Masse abgewiesen (Az.: 10 IN 339/23)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 10 IN 339/23 die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung über das Vermögen der Electratec UG (haftungsbeschränkt) aufgehoben. Die Gesellschaft mit Sitz im Loreleiring 15, 65197 Wiesbaden, die durch ihren Geschäftsführer Jens Krüger vertreten wird, unterlag seit dem 16. Januar 2024 einer vorläufigen Verwaltung. Diese Maßnahmen wurden jedoch am 09. Oktober 2024 aufgehoben, nachdem der Insolvenzantrag aufgrund unzureichender Masse abgewiesen wurde.

Hintergrund und Bedeutung der Aufhebung

Die Entscheidung, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen, bedeutet, dass die Electratec UG nicht über genügend Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher entfällt nun auch die Notwendigkeit für die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung. Diese Aufhebung gibt dem Unternehmen die Freiheit, wieder über seine Vermögenswerte zu verfügen. Gleichzeitig signalisiert die Abweisung des Insolvenzantrags, dass Gläubiger voraussichtlich keine Aussicht auf Begleichung ihrer Forderungen haben.

Einblick und Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss, der die Hintergründe und Details der Entscheidung enthält, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden. Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner der Electratec UG ist diese Information von großer Bedeutung, da sie über das weitere Vorgehen im Umgang mit dem Unternehmen informiert.

Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 10 IN 339/23)

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