Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 09. Oktober 2024 im Insolvenzverfahren 10 IN 452/24 eine vorläufige Verwaltung über das Vermögen der d.i.i. 41. Bestand A GmbH, mit Sitz in der Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 258133 eingetragen ist, sieht sich mit erheblichen finanziellen Problemen konfrontiert und unterliegt nun gerichtlicher Aufsicht.
Überblick über den Beschluss
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ernannt. Ab sofort sind sämtliche Vermögensverfügungen der d.i.i. 41. Bestand A GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, unkontrollierte Finanztransaktionen zu unterbinden und die Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger zu sichern.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Rittmeister hat weitreichende Befugnisse zur Kontrolle der Vermögenswerte und finanziellen Transaktionen der d.i.i. 41. Bestand A GmbH. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten und sicherzustellen, dass alle finanziellen Mittel des Unternehmens ausschließlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens eingesetzt werden. Er darf Bankguthaben und Forderungen der GmbH einziehen und alle ein- und ausgehenden Geldflüsse überwachen.
Darüber hinaus sind sämtliche Geschäftspartner und Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Anordnung soll verhindern, dass Gelder am Insolvenzverwalter vorbei direkt an das Unternehmen fließen, und garantiert, dass die Vermögenswerte unter gerichtlicher Kontrolle verbleiben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können sowohl die d.i.i. 41. Bestand A GmbH als auch ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Wiesbaden eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei es entscheidend ist, dass das Dokument rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie sollte zudem begründet werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Ausblick und nächste Schritte
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die d.i.i. 41. Bestand A GmbH nun in einer entscheidenden Phase ihres Insolvenzverfahrens. Die gerichtliche Aufsicht ermöglicht es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren, während geprüft wird, ob eine vollständige Abwicklung erforderlich ist oder ob möglicherweise Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
Reimer Rechtsanwälte
Bockenheimer Landstraße 94-96
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069 203476-0
Fax: 069 203476-99
E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de
Diese Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden bietet dem Unternehmen einen Rahmen, in dem es seine Vermögenswerte geordnet verwalten kann, während die finanzielle Lage genauestens geprüft wird. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Abwicklung unausweichlich ist.
Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 10 IN 452/24)