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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Brockmann & Brockmann UG (haftungsbeschränkt) angeordnet (Az.: 10 IN 109/24)

ASPhotohrapy (CC0), Pixabay

Am 08. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Wilhelmshaven im Insolvenzverfahren 10 IN 109/24 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Brockmann & Brockmann UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die in der Strandweg 15, 26434 Wangerland ansässige Firma, vertreten durch Geschäftsführer Olaf Brockmann, ist aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unter gerichtliche Aufsicht gestellt worden. Das Unternehmen, eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg unter HRB 213952, wird nun durch eine vorläufige Insolvenzverwalterin kontrolliert.

Details des Beschlusses

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Birte Seydlitz von der Kanzlei in der Hans-Schütte-Str. 8, 26316 Varel, bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Brockmann & Brockmann UG nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Diese Maßnahme soll unkontrollierte Abflüsse von Vermögenswerten verhindern und die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger sichern.

Befugnisse und Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Rechtsanwältin Seydlitz hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Brockmann & Brockmann UG zu sichern und eine gründliche Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens vorzunehmen. Sie ist ermächtigt, über Bankguthaben und andere Forderungen zu verfügen und alle finanzrelevanten Transaktionen zu überwachen. Zudem sind sämtliche Geschäftspartner und Schuldner der UG angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten, um sicherzustellen, dass alle Geldflüsse unter gerichtlicher Aufsicht bleiben.

Diese Anordnung stellt sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden und dass keine unkontrollierten Auszahlungen stattfinden, die das Vermögen des Unternehmens gefährden könnten.

Rechtsmittelbelehrung

Die Brockmann & Brockmann UG sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls der Beschluss öffentlich bekannt gemacht wurde, zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Es ist wichtig, dass das Dokument fristgerecht bei dem genannten Gericht eingeht. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und erklären, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Ausblick und nächste Schritte

Mit der Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Brockmann & Brockmann UG nun in einer entscheidenden Phase ihres Insolvenzverfahrens. Die gerichtliche Aufsicht bietet dem Unternehmen eine Möglichkeit, seine Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen über genügend Mittel verfügt, um eine Restrukturierung anzustreben, oder ob die Liquidation der einzig verbleibende Weg ist.

Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin:

Rechtsanwältin Birte Seydlitz
Hans-Schütte-Str. 8
26316 Varel
Tel.: 04451/913880
Fax: 04451/913839
E-Mail: info@sp-inso.de

Der Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven bietet der Brockmann & Brockmann UG die Möglichkeit, ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und den Interessen der Gläubiger gerecht zu werden. Die Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin stellt sicher, dass alle Vermögenswerte professionell und im Sinne des Insolvenzrechts verwaltet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht, 08. Oktober 2024 (Az.: 10 IN 109/24)

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