Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 08. Oktober 2024 im Insolvenzverfahren 101 IN 984/24 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der a/m friseure GmbH Kaiserslautern angeordnet. Die Firma, die ihren Hauptsitz in der Waldstraße 71, 76133 Karlsruhe hat und mehrere Filialen betreibt, unter anderem in Kaiserslautern, Gensingen und St. Wendel, sieht sich finanziellen Herausforderungen gegenüber. Die Gesellschaft wird vertreten durch Geschäftsführer Alfred Kuhmann und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 2570 eingetragen.
Details des Beschlusses
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg, mit Kanzlei in der Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen der a/m friseure GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme dient dazu, unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern und die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger zu sichern.
Aufgaben und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Georg übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage durchzuführen. Zu ihren Befugnissen gehört die Kontrolle über alle Bankkonten und Außenstände der GmbH. Sie ist berechtigt, Gelder einzuziehen und Sonderkonten im Namen des Unternehmens zu eröffnen, um eine transparente Verwaltung der Finanzen zu gewährleisten. Weiterhin wird sie prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Darüber hinaus sind sämtliche Schuldner der a/m friseure GmbH – darunter Geschäftspartner, die dem Unternehmen noch Zahlungen schulden – verpflichtet, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu zahlen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Transaktionen unter gerichtlicher Aufsicht stehen und keine finanziellen Mittel ohne Kontrolle abfließen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können sowohl die a/m friseure GmbH als auch ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls dieser öffentlich bekannt gemacht wurde, zwei Tage nach der Veröffentlichung im Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Karlsruhe eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde ist empfehlenswert, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Zukunft und nächste Schritte
Die Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe, eine vorläufige Insolvenzverwaltung einzurichten, markiert einen wichtigen Wendepunkt für die a/m friseure GmbH. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die finanzielle Lage des Unternehmens eingehend prüfen und entscheiden, ob das Unternehmen eine Chance zur Sanierung hat oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist. Durch die gerichtliche Aufsicht werden die Vermögenswerte geschützt und die Interessen der Gläubiger bestmöglich gewahrt.
Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg
Hermsheimer Straße 3
68163 Mannheim
Tel.: 0621 4908010
Fax: 0621 49080150
Die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren werden zeigen, wie sich die finanzielle Situation der a/m friseure GmbH entwickelt und welche Maßnahmen zur Sicherung und möglichen Fortführung des Unternehmens ergriffen werden können. Das Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, das Vermögen zu schützen und die besten Optionen für alle Beteiligten zu prüfen.
Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht, 08. Oktober 2024 (Az.: 101 IN 984/24)