Am 09. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Wiesbaden im Insolvenzverfahren 10 IN 453/24 eine vorläufige Verwaltung über das Vermögen der dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG angeordnet. Das in der Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden ansässige Unternehmen, das durch seine Gesellschafter – die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH und die HIT Hanseatische Service Treuhand GmbH – vertreten wird, sieht sich derzeit mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und unterliegt nun gerichtlicher Aufsicht.
Details des Beschlusses
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, unkontrollierte Abflüsse von Unternehmensgeldern zu verhindern und die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger zu schützen.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Rittmeister übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die vorhandenen Mittel ausschließlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwendet werden. Auch ist er befugt, Maßnahmen zur Vermögenssicherung einzuleiten und Verfügungen über Bankguthaben und andere Forderungen zu kontrollieren.
Die Schuldner der dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. KG – also Geschäftspartner, die dem Unternehmen Geld schulden – sind angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnungen des Insolvenzverwalters zu leisten. Durch diese strenge Aufsicht wird sichergestellt, dass keine finanziellen Transaktionen außerhalb der gerichtlichen Kontrolle stattfinden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden können sowohl die dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. KG als auch die Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung stattgefunden hat – zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei es entscheidend ist, dass das Dokument rechtzeitig beim Amtsgericht Wiesbaden eingeht. Diese Maßnahme gibt den betroffenen Parteien die Möglichkeit, gegen den Beschluss vorzugehen, falls sie der Ansicht sind, dass die vorläufige Verwaltung nicht gerechtfertigt ist oder die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 nicht vorliegt.
Ausblick und nächste Schritte
Der Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden markiert einen bedeutenden Einschnitt für die dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. KG. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters steht das Unternehmen nun unter strenger gerichtlicher Aufsicht, während geprüft wird, ob eine vollständige Insolvenzabwicklung notwendig ist oder gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden können. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie das Unternehmen mit der neuen Situation umgeht und welche Schritte zur Sicherung der Gläubigerinteressen unternommen werden.
Kontakt zum Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister
Reimer Rechtsanwälte
Bockenheimer Landstraße 94-96
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069 203476-0
Fax: 069 203476-99
E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de
Amtsgericht Wiesbaden – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 10 IN 453/24)