Am 09. Oktober 2024 wurde im Rahmen des Verfahrens mit dem Aktenzeichen Si 42 IN 337/24 für die Kreuz Gastronomie GmbH aus Singen durch das Amtsgericht Konstanz ein entscheidender Beschluss gefasst. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kopitzki und eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 718769, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Die wirtschaftliche Situation der GmbH erfordert nun gerichtliche Maßnahmen zur Klärung und Sicherung ihrer Vermögensverhältnisse.
Beschluss im Detail
Um schädliche Veränderungen der Vermögenslage der Kreuz Gastronomie GmbH zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger aus Villingen-Schwenningen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen. Dabei handelt er nicht als Vertreter der GmbH, sondern als neutrale Instanz, die den Verlauf des Insolvenzverfahrens überwacht und dafür sorgt, dass die Vermögenswerte im Sinne der Gläubiger erhalten bleiben.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit dem Beschluss wurde Dr. Riegger weitreichende Kontrolle über die finanziellen Aktivitäten der Kreuz Gastronomie GmbH übertragen. Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung rechtswirksam. Weiterhin hat er die Erlaubnis, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die GmbH darf eigenständig keine Verfügungen über ihre Bankkonten und Außenstände mehr treffen; diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Auch Kreditinstitute, die die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung gegenüber Dr. Riegger verpflichtet.
Drittschuldner der GmbH sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte unter gerichtlicher Aufsicht konsolidiert und verwaltet werden.
Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten
Im Rahmen seiner Tätigkeit wird Dr. Riegger überprüfen, ob das vorhandene Vermögen der Kreuz Gastronomie GmbH ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Sollte eine vollständige Insolvenz notwendig sein, wird dies offiziell eröffnet. Alternativ könnte, sofern die Vermögensverhältnisse dies erlauben, eine Sanierung des Unternehmens in Erwägung gezogen werden.
Pflichten der Kreuz Gastronomie GmbH
Die Geschäftsführung der GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu allen geschäftlichen Unterlagen zu gewähren und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um die Vermögensverhältnisse aufzuklären und die Insolvenzmasse zu sichern. Dr. Riegger ist berechtigt, die Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der GmbH zu betreten und notwendige Nachforschungen anzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss mit dem Aktenzeichen Si 42 IN 337/24 können sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Konstanz sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder der Bekanntmachung im Internet.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt gemäß § 9 InsO auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Falls der Beschluss nicht verkündet wurde, beginnt die Frist ab dem Tag der Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.
Ausblick
Die Zukunft der Kreuz Gastronomie GmbH hängt nun maßgeblich von den nächsten Schritten des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Ob das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung erhält oder eine endgültige Abwicklung unvermeidlich ist, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. Ziel ist es, durch die gerichtliche Aufsicht die Interessen der Gläubiger zu schützen und die wirtschaftliche Situation der GmbH zu klären.
Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: Si 42 IN 337/24)