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Bantleon Invest AG Hannover – Jahresbericht zum 30.04.2024 MPF Odin DE000A2DJU20

nattanan23 (CC0), Pixabay

Bantleon Invest AG

Hannover

Jahresbericht zum 30.04.2024

MPF Odin

Jahresbericht für die Zeit vom:
01.05.2023 – 30.04.2024

Herausgeber dieses Jahresberichtes:

BANTLEON Invest AG
An der Börse 7, 30159 Hannover
Postanschrift: Postfach 4505
30045 Hannover
Telefon +49 511 12354-0; Telefax: +49 511 12354-333
https:/​/​www.bantleon-invest-ag.de/​

Hinweis:

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen der hier aufgeführten Fonds ist der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen.

Tätigkeitsbericht des MPF Odin
für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024

Die BANTLEON Invest AG, Hannover, hat über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG mit der Portfolioverwaltung des MPF Odin betraut.

Anlagepolitik

Das Ziel der Anlagepolitik des aktiv verwalteten MPF Odin ist es, einen langfristig attraktiven und risikoadjustierten Ertrag in Euro zu erwirtschaften. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Fonds hat. Bei der Auswahl der Anlagewerte stehen die Aspekte Wachstum und Liquidität im Vordergrund der Überlegungen. Zur Verwirklichung des Anlageziels wird vorwiegend in Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, strukturierte Produkte oder Zertifikate sowie in Investmentanteilen investiert. Der Fonds kann auch Derivategeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern, höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren.

Tätigkeiten für das Sondervermögen während des Berichtszeitraumes

Mit dem Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt sind Belastungen entstanden, die zu volatilen Marktverhältnissen führen können. Damit sind Auswirkungen auf die Entwicklung des Sondervermögens nicht auszuschließen.

Der MPF Odin ist neben Rentenpapieren auch in Zielfonds investiert. Dabei hatten die Rentenpapiere zum Ende des Berichtszeitraums einen Anteil von 89,85% am gesamten Fondsvermögen. Im Vergleich zum Beginn des Geschäftsjahres ist die Rentenquote um 0,65 Prozentpunkte gesunken. Im betrachteten Zeitraum waren alle Rentenpapiere in Euro notiert.

Die Veränderung der Rentenstruktur des Sondervermögens während des betrachteten Zeitraums kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

30.04.2024 28.04.2023
Assetgruppe Rendite [%] Renten [%] Fonds [%] Rendite [%] Renten [%] Fonds [%]
Corporates 7,59 13,11 11,78 7,40 14,53 13,15
Governments 3,65 8,18 7,35 0,00 8,47 7,67
Zertifikate 0,00 78,72 70,73 0,00 77,00 69,68
Renten 6,07 100,00 89,85 4,67 100,00 90,50

Zu Beginn des Berichtszeitraums war das Sondervermögen am stärksten in den Assetgruppen ‚Corporates‘ und ‚Governments‘ mit 14,53% bzw. 8,47% des Rentenvermögens investiert. Auch zum Ende des betrachteten Zeitraums hatten diese beiden Branchen den größten Anteil am Rentenvermögen. Insgesamt gab es bei den Rentenpapieren keine signifikant größeren Verschiebungen der Allokation innerhalb des Rentenvermögens.

Zum Ende des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Restlaufzeit des Rentenvermögens 30,88 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die durchschnittliche Restlaufzeit der Renten damit um 1,99 Jahre erhöht. Die am Ende des Geschäftsjahres im Bestand befindlichen Rentenpapiere liegen im Bereich der Ratings AAA und B+. Die im Bestand befindlichen Rentenpapiere hatten zum Anfang des betrachteten Zeitraums ein durchschnittliches Rating von A-. Bis zum Ende des Geschäftsjahres blieb das durchschnittliche Rating unverändert.

Das Investmentvermögen ist teilweise in Zielfonds investiert. Am Anfang des Geschäftsjahres betrug der Anteil der Zielfonds am Fondsvermögen 8,88%. Der Anteil der Zielfonds am Fondsvermögen blieb während des Geschäftsjahres in etwa gleich.

Im Berichtszeitraum wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt.

Marktpreisrisiko

Der Fonds ist in Vermögensgegenstände investiert, welche neben den Chancen auf Wertsteigerung auch das Risiko von teilweisem bzw. vollständigem Verlust des investierten Kapitals beinhalten. Fällt der Marktwert der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände unter deren Einstandswert, führt ein Verkauf zu einer Verlustrealisation. Obwohl das Sondervermögen langfristige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen, politischen und fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Adressenausfallrisiko

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Investments in Rentenpapieren, die so weit wie möglich diversifiziert werden. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Branchen und Länder.

Das durchschnittliche Rating der im Bestand befindlichen Rentenpapiere beträgt zum Ende des Geschäftsjahres A-.

Der Fonds legt einen Teil seines Vermögens in Zielfonds an, welche ihrerseits in Anleihen investieren. Dadurch ist der Fonds mittelbar von dem Risiko betroffen, dass es zu einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlungen der im Bestand der Zielfonds befindlichen Anleihen kommen kann. In dessen Folge kann es bei den Anleihen zu Kursverlusten kommen. Das Adressenausfallrisiko soll durch die diversifizierte Anlage in mehrere Zielfonds reduziert werden.

Liquiditätsrisiko

Entsprechend der Anlagestrategie ist das Sondervermögen Liquiditätsrisiken im Hinblick auf den möglichen Kauf oder Verkauf von Rentenpapieren am Sekundärmarkt ausgesetzt. In Phasen ausgeprägter Marktkrisen kann es, auch bedingt durch die zu beobachtende Reduzierung des Anleihebestands der Wertpapierhändler oder Anleihekäufe durch die Notenbanken, zu einer eingeschränkten Liquidität an den Rentenmärkten kommen. Zur Steuerung und Begrenzung von Liquiditätsrisiken wird auf ein ausreichendes Emissionsvolumen der Anleihen sowie auf eine breite Streuung über eine Vielzahl von Anleihen geachtet.

Der Fonds investiert einen Teil seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt werden, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte. Das Risiko soll durch eine breite Streuung an Zielfonds sowie eine angemessene Gewichtung eingegrenzt werden.

Zinsänderungsrisiko

Der Fonds ist in festverzinslichen sowie variabel verzinslichen Anleihen unterschiedlichster Laufzeiten investiert. Das Zinsänderungsrisiko fällt umso höher aus, je länger die Laufzeit der im Bestand befindlichen Anleihen ist.

Das Zinsänderungsrisiko wird durch die Effective Duration gemessen, die zum Stichtag für den Rentenbestand 2,16 Jahre betrug. Je niedriger die Duration ist, desto geringer sind die Preisverluste bei einem ansteigenden Zinsniveau.

Das Sondervermögen ist Zinsänderungsrisiken über Zielfonds-Investments in Rentenpapiere ausgesetzt. Eine weitere Aussteuerung von Risiken z.B. nach Rating, Duration erfolgte nicht. Das Sondervermögen kann auch in Unternehmensanleihen investiert sein. Aus diesen Anlagen können entsprechende Spreadrisiken entstehen.

Währungsrisiken

Die Vermögenswerte können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein (Fremdwährungspositionen). Risiken bezüglich dieser Vermögenswerte können durch Wechselkursschwankungen bestehen, die sich im Rahmen der täglichen Bewertung negativ auf den Wert des Fondsvermögens auswirken können.

Die Zielfonds können in Fremdwährung aufgelegt worden sein bzw. in entsprechenden Fremdwährungen investieren. Ferner legen in Euro notierte Zielfonds ganz oder teilweise in Ländern außerhalb des Euroraums an. Das Währungsrisiko wird durch eine Diversifizierung gesteuert und begrenzt.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahren vor Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken werden miteingeschlossen.

Zur Vermeidung operationeller Risiken wurden ex ante und ex post Prüfabläufe entsprechend dem Vieraugenprinzip in den Orderprozess integriert. Darüber hinaus wurden Wertpapierhandelsgeschäfte ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Dienstleistung der Wertpapierverwahrung erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Wertentwicklung des Sondervermögens

Stichtag: 30.04.2024 seit: Fonds
Berichtsperioden
Beginn WE 21.06.2017 26,76%
Auflage /​ verfügbar 21.06.2017 26,76%
Rendite p.a. (seit Beginn WE) 21.06.2017 3,52%
1 Jahr 28.04.2023 9,96%
6 Monate 30.10.2023 8,10%
3 Monate 30.01.2024 1,32%
1 Monat 28.03.2024 0,27%
1 Woche 23.04.2024 0,40%
Kalenderjahresperioden
2020 30.12.2019 -0,28%
2021 30.12.2020 7,87%
2022 30.12.2021 -4,26%
2023 30.12.2022 13,90%
2024 29.12.2023 2,23%
Ultimoperioden
Geschäftsjahr 28.04.2023 9,96%
Jahresultimo 29.12.2023 2,23%
Monatsultimo 28.03.2024 0,27%

Für das Sondervermögen ist keine Benchmark festgelegt worden.

Sofern die Angaben zur Wertentwicklung nicht dem letzten Tag des Monats des Geschäftsjahresendes entsprechen, wurde der letztverfügbare ermittelte Fondspreis herangezogen.

Die im Geschäftsjahr abgeschlossenen Geschäfte sowie die sich im Bestand des Sondervermögens befindlichen Positionen werden im Jahresbericht aufgeführt.

Die realisierten Gewinne und Verluste resultierten ausschließlich aus der Veräußerung von Renten, Devisenkassageschäften.

Jahresbericht
MPF Odin
für das Geschäftsjahr
01.05.2023 – 30.04.2024

Vermögensübersicht zum 30.04.2024

Anlageschwerpunkte Tageswert
in EUR
% Anteil am
Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 122.470.519,36 100,04
1. Verzinsliche Wertpapiere 23.411.391,04 19,12
2. Zertifikate 86.580.892,57 70,73
3. Investmentanteile 11.697.299,00 9,56
4. Forderungen 626.984,68 0,51
5. Bankguthaben 153.952,07 0,13
II. Verbindlichkeiten -51.811,00 -0,04
III. Fondsvermögen 122.418.708,36 100,00

Vermögensaufstellung zum 30.04.2024

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand
30.04.2024
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
3,1250 % Bayer AG FLR-Sub. Anl.v. 2019 (2027/​2079) XS2077670342 EUR 3.000 0 0
6,6250 % Bayer AG FLR-Sub. Anl.v. 2023 (2028/​2083) XS2684826014 EUR 2.000 2.000 0
1,5000 % Bundesrep. Deutschland Anl.v.2014 (2024) DE0001102358 EUR 9.000 9.000 0
5,6250 % Deutsche Bank AG Sub.FLR-MTN v20(26/​31) DE000DL19VB0 EUR 1.000 0 1.000
4,6790 % Deutsche Pfandbriefbank AG Nachr.FLR-MTN R35281 17(22/​27) XS1637926137 EUR 2.000 0 0
4,5000 % Lb.Hessen-Thüringen GZ FLR-MTN S.H354 v.22(27/​32) XS2489772991 EUR 2.000 0 0
4,6250 % Volkswagen Intl Finance N.V. EO-FLR Notes 2018(28/​Und.) XS1799939027 EUR 3.000 0 0
3,8750 % Volkswagen Intl Finance N.V. EO-FLR Notes 2020(29/​Und.) XS2187689380 EUR 3.000 0 0
Zertifikate
Bqe International à Luxembourg EXPRESS Z.08.12.27 Basket CH0585068981 STK 7.000 0 0
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Zertifikate
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 06.10.28 Basket XS2487080694 STK 3.000 0 0
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. AUTOC.Z 23.08.29 Basket XS2487078870 STK 5.000 0 0
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 25.07.30 Basket XS2487074887 STK 5.000 5.000 0
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 25.09.27 Basket XS2487080777 STK 5.000 0 0
Nordea Bank Abp NOTES 22.11.27 Index-Basket XS2334471880 EUR 8.000 0 0
Nordea Bank Abp NOTES 29.11.27 Index-Basket XS2334472342 EUR 8.000 0 0
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL 20.01.28 Basket DE000HVB5PA0 STK 5.800 0 0
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL.Z13.03.30 Basket DE000HVB8875 STK 5.500 5.500 0
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL.Z21.01.30 Basket DE000HVB82H7 STK 5.000 5.000 0
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL.Z21.01.30 Basket DE000HVB82J3 STK 5.000 5.000 0
UniCredit Bank GmbH HVB Expr.Z11.06.30 BSKT DE000HVB8G58 STK 7.000 7.000 0
Citigroup Glob.Mkts Hldgs Inc. SB.Autoc.N.25.09.30 S500 XS2782926062 STK 6.000 6.000 0
UBS AG Express Z04.10.27 Basket DE000CS8C7C3 STK 60.000 0 0
Investmentanteile
KAG – eigene Investmentanteile
MPF Andante Inhaber-Anteile DE000A0RKY11 ANT 35.500 0 0
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. IE00B4L5Y983 ANT 69.000 0 0
Summe Wertpapiervermögen
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA EUR 139.574,95
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
USD 15.410,84
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche EUR 626.984,68
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung EUR -14.977,39
Verwahrstellenvergütung EUR -2.621,61
Externe Management-/​
Beratungsvergütung
EUR -23.904,75
Prüfungskosten EUR -8.316,61
Veröffentlichungskosten EUR -1.990,64
Fondsvermögen
MPF Odin
Anteilwert
Anzahl Anteile
Gattungsbezeichnung Kurs Kurswert
in EUR
%
des
Fonds-
vermögens
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 31.135.821,04 25,43
Verzinsliche Wertpapiere
3,1250 % Bayer AG FLR-Sub.Anl.v.2019(2027/​2079) % 88,4867 2.654.601,27 2,17
6,6250 % Bayer AG FLR-Sub.Anl.v.2023(2028/​2083) % 99,9005 1.998.010,42 1,63
1,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) % 99,9227 8.993.044,26 7,35
5,6250 % Deutsche Bank AG Sub.FLR-MTN v20(26/​31) % 100,5581 1.005.580,90 0,82
4,6790 % Deutsche Pfandbriefbank AG Nachr.FLR-MTN R35281 17(22/​27) % 59,4047 1.188.094,02 0,97
4,5000 % Lb.Hessen-Thüringen GZ FLR-MTN S.H354 v.22(27/​32) % 94,5625 1.891.250,00 1,54
4,6250 % Volkswagen Intl Finance N.V. EO-FLR Notes 2018(28/​Und.) % 96,9853 2.909.560,17 2,38
3,8750 % Volkswagen Intl Finance N.V. EO-FLR Notes 2020(29/​Und.) % 92,3750 2.771.250,00 2,26
Zertifikate
Bqe International à Luxembourg EXPRESS Z.08.12.27 Basket EUR 1.103,4900 7.724.430,00 6,31
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 78.856.462,57 64,42
Zertifikate
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 06.10.28 Basket EUR 1.105,8100 3.317.430,00 2,71
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. AUTOC.Z 23.08.29 Basket EUR 1.070,0800 5.350.400,00 4,37
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 25.07.30 Basket EUR 1.022,2600 5.111.300,00 4,18
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 25.09.27 Basket EUR 1.120,2300 5.601.150,00 4,58
Nordea Bank Abp NOTES 22.11.27 Index-Basket % 112,7250 9.018.000,00 7,37
Nordea Bank Abp NOTES 29.11.27 Index-Basket % 110,5700 8.845.600,00 7,23
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL 20.01.28 Basket EUR 1.082,6050 6.279.109,00 5,13
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL.Z13.03.30 Basket EUR 1.035,9900 5.697.945,00 4,65
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL.Z21.01.30 Basket EUR 1.039,2700 5.196.350,00 4,24
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL.Z21.01.30 Basket EUR 1.037,5900 5.187.950,00 4,24
UniCredit Bank GmbH HVB Expr.Z11.06.30 BSKT EUR 1.049,0600 7.343.420,00 6,00
Citigroup Glob.Mkts Hldgs Inc. SB.Autoc.N.25.09.30 S500 USD 1.005,0300 5.625.692,70 4,60
UBS AG Express Z04.10.27 Basket USD 112,2300 6.282.115,87 5,13
Investmentanteile EUR 11.697.299,00 9,56
KAG – eigene Investmentanteile
MPF Andante Inhaber-Anteile EUR 154,9100 5.499.305,00 4,49
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. EUR 89,8260 6.197.994,00 5,06
Summe Wertpapiervermögen EUR 121.689.582,61 99,40
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds EUR 153.952,07 0,13
Bankguthaben EUR 153.952,07 0,13
EUR – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA % 100,0000 139.574,95 0,11
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
% 100,0000 14.377,12 0,01
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 626.984,68 0,51
Zinsansprüche 626.984,68 0,51
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -51.811,00 -0,04
Verwaltungsvergütung -14.977,39 -0,01
Verwahrstellenvergütung -2.621,61 0,00
Externe Management-/​
Beratungsvergütung
-23.904,75 -0,02
Prüfungskosten -8.316,61 -0,01
Veröffentlichungskosten -1.990,64 0,00
Fondsvermögen EUR 122.418.708,36 100,00
MPF Odin
Anteilwert EUR 124,35
Anzahl Anteile STK 984.502,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.04.2024
US-Dollar (USD) 1,0719000 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück
bzw.
Anteile
Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
3,7500 % Bayer AG FLR-Sub.Anl.v.2014(2024/​2074) DE000A11QR73 EUR 0 2.000
Nichtnotierte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
3,7500 % Bayer AG z.Verkauf eing.Anl(2024/​2074) DE000A351397 EUR 2.000 2.000
1,7500 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) DE0001102333 EUR 13.600 13.600
0,0000 % Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.178 v.2018(23) DE0001141786 EUR 1.900 10.800
0,0000 % Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.21(23) DE0001104867 EUR 6.200 6.200
0,0000 % Bundesrep.Deutschland Bundesschatzanw. v.22(24) DE0001104875 EUR 8.500 8.500
Zertifikate
BNP Paribas Issuance B.V. ATHENA Z 16.03.29 S&P 500 XS2426370115 STK 0 60
Bqe International à Luxembourg EXPRESS Z.06.12.27 Basket CH0585068973 STK 0 3.600
Credit Suisse AG EXPR. Z30.12.27 EURO STOXX 50 DE000CS8C9Y3 STK 0 35.000
J.P. Morgan Struct. Prod. B.V. Autoc.Z 13.09.27 Basket XS2487080850 STK 0 5.000
UniCredit Bank AG HVB EXP.PL 24.07.28 Basket DE000HVB5319 STK 0 7.500
UniCredit Bank GmbH HVB EXP.PL 06.12.28 Basket DE000HVB5JS5 STK 0 6.500

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis 30.04.2024

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 526.481,88
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 255.694,94
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 5.929,25
4. Erträge aus Investmentanteilen EUR 92.328,53
5. Sonstige Erträge EUR 0,00
Summe der Erträge EUR 880.434,60
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -158.991,59
2. Verwahrstellenvergütung EUR -28.238,55
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -8.814,48
4. Sonstige Aufwendungen EUR -298.476,69
Summe der Aufwendungen EUR -494.521,31
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 385.913,29
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 3.819.755,24
2. Realisierte Verluste EUR -509.386,10
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 3.310.369,14
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.696.282,43
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 6.444.671,89
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 1.105.299,54
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 7.549.971,43
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 11.246.253,86

Entwicklung des Sondervermögens

2023/​2024
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 114.516.723,78
1. Zwischenausschüttungen EUR -1.908.624,38
2. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -1.442.986,80
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 2.573.241,87
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -4.016.228,67
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR 7.341,90
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 11.246.253,86
davon nicht realisierte Gewinne EUR 6.444.671,89
davon nicht realisierte Verluste EUR 1.105.299,54
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 122.418.708,36

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 14.674.916,43 14,911)
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.696.282,43 3,75
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 16.461.264,98 16,72
III. Gesamtausschüttung EUR 1.909.933,88 1,94
1. Zwischenausschüttung EUR 1.909.933,88 1,94
a) Barausschüttung EUR 1.909.933,88 1,94
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung EUR 0,00 0,00
a) Barausschüttung EUR 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Aufgrund negativer Zuführung aus dem Sondervermögen wurde hiermit der Vortrag aus dem Vorjahr korrigiert

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Geschäftsjahres
2020/​2021 EUR 114.675.434,71 EUR 109,29
2021/​2022 EUR 113.189.304,71 EUR 108,06
2022/​2023 EUR 114.516.723,78 EUR 114,89
2023/​2024 EUR 122.418.708,36 EUR 124,35

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,40
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.

Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.

Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 DerivateV

kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00 %
größter potenzieller Risikobetrag 6,35 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 4,41 %

Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/​2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

Euro Stoxx 50 Net Return Index 80,00 %
iBoxx Euro Overall TR Index 10,00 %
MSCI World Index 10,00 %

Sonstige Angaben

MPF Odin

Anteilwert EUR 124,35
Anzahl Anteile STK 984.502,000

Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)

Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Bantleon Invest AG ermittelt.

Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

MPF Odin

Gesamtkostenquote 0,42 %
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 0,00 %

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt.

Die Beträge der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds betragen:

Ausgabeaufschläge 0,00 EUR
Rücknahmeabschläge 0,00 EUR

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist während des Berichtszeitraumes nicht angefallen.

Im Berichtszeitraum gab es keine an die Verwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlte Pauschalvergütung.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge /​ Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen gezahlt.

Verwaltungsvergütungssätze für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

Investmentanteile Identifikation Verwaltungsvergütungssatz
p.a. in %
KAG – eigene Investmentanteile
MPF Andante Inhaber-Anteile DE000A0RKY11 0,140
Gruppenfremde Investmentanteile
iShsIII-Core MSCI World U.ETF Registered Shs USD (Acc) o.N. IE00B4L5Y983 0,200
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen
MPF Odin
Wesentliche sonstige Erträge:
Sonstige ord. Erträge EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Externe Managementvergütung EUR 283.203,81
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)
Transaktionskosten EUR 919,73

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Gesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung: EUR 7.672.190,87
davon feste Vergütung EUR 6.909.740,87
davon variable Vergütung EUR 762.450,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der Gesellschaft: Anzahl 98,00
Höhe des gezahlten Carried Interest: EUR 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Gesellschaft gezahlten Vergütung an Risktaker: EUR 4.990.620,12
davon Geschäftsführer EUR 849.999,92
davon andere Risikoträger EUR 847.038,94
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 3.293.581,26
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR n/​a

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.

Beschreibung, wie die Vergütung und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die Bantleon Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie definiert gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Grundsätze für ihr Vergütungssystem, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sind.

Das Vergütungssystem gibt keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von der Gesellschaft verwalteten Fonds sind. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Für die Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmte weitere Mitarbeiter (sogenannte risikorelevante Mitarbeiter oder „Risktaker“) ist aufsichtsrechtlich eine besondere Regelung bezüglich der variablen Vergütung vorgesehen. Die Gesellschaft hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Mitarbeiterkategorien festgelegt, die der Gruppe der risikorelevanten Mitarbeiter zuzurechnen sind.

Die Bantleon Invest AG hat unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, der auch auf OGAW-Sondervermögen angewendet wird, ein Vergütungssystem implementiert. Die Vergütung kann fixe und variable Elemente sowie monetäre und nicht-monetäre Nebenleistungen enthalten. Die Bemessung der Komponenten erfolgt unter Beachtung der Marktüblichkeit und Angemessenheit. Des Weiteren wird bei der Festlegung der einzelnen Bestandteile gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Ziel ist eine flexible Vergütungspolitik, die auch einen Verzicht auf die Zahlung der variablen Komponente vorsehen kann. Unter Hinweis auf den Proportionalitätsgrundsatz finden derzeit die besonderen Regelungen hinsichtlich der zeitlich verzögerten Teilauszahlung von variablen Vergütungskomponenten mit risikobasierten Maluskomponenten für risikorelevante Mitarbeiter in der Gesellschaft keine Anwendung.

Die Höhe der variablen Vergütung wird für jeden Mitarbeiter durch den Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrats und für den Vorstand durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Gesellschaft hat keinen Vergütungsausschuss eingerichtet. Als Bemessungsgrundlage hierfür wird sowohl die persönliche Leistung der Mitarbeiter bzw. des Vorstands als auch das Ergebnis der Gesellschaft herangezogen. Die Vergütungen können den Angaben zur Mitarbeitervergütung entnommen werden.

Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Angemessenheit und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems wurde durch die Compliance-Funktion in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet war. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des/​der Auslagerungsunternehmen.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Jede während des abgelaufenen Geschäftsjahres eingetretene wesentliche Änderung der nach § 307 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 KAGB und § 308 Abs. 4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen ist im Jahresbericht eines Spezialsondervermögens mit anzugeben. Eine Änderung von Informationen gilt dabei im Sinne des Artikels 106 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 als wesentlich „wenn ein rationaler Anleger, dem diese Information bekannt werden, seine Anlage in dem AIF mit hoher Wahrscheinlichkeit überdenken würde.“

Im abgelaufenen Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen der nach § 307 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 KAGB und § 308 Abs.4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen.

Eingesetzte Risikomanagementsysteme

Grundlagen für den Risikomanagementprozess sind die Anlagebedingungen und die Anlagerichtlinien für das Investmentvermögen.

Bestandteile der Anlagerichtlinien sind die Anlagestrategie, das Anlageziel, das Risiko(soll)profil und sämtliche Limitierungen in Bezug auf Markt- (Value at Risk, Brutto- und Nettohebel) und Liquiditätsrisiken.

Maßgeblich für die Erwerbszulässigkeit eines jeden Finanzinstruments ist der Produktkatalog der Bantleon Invest AG (Gesellschaft). Er ist Bestandteil der schriftlich fixierten Ordnung (SFO) der Gesellschaft und jedes Portfolio Management-Auslagerungsvertrags. Wesentliches Merkmal der Regelungen ist, dass in Zweifelsfällen beim Risikomanagement der Gesellschaft die Erwerbszulässigkeit, d.h. die Abbildbarkeit eines Finanzinstruments erfragt werden muss. Zusammen mit den Vorgaben der KAVerOV in Verbindung. mit der AIFM-VO Nr. 231 /​ 2013 ist damit grundsätzlich sichergestellt, dass keine aus Sicht der Gesellschaft unzulässigen Finanzinstrumente erworben werden.

Das sogenannte Risk Management Tool ist eine in der Programmiersprache Delphi entwickelte Anwendung, die mit Ausnahme der Anlagegrenzprüfung und der Anforderungen für Anlagen in Kreditverbriefungen (Art. 50ff. AIFM-VO) die gesamte Risikodatenverarbeitung für Investmentvermögen steuert. Es werden grundsätzlich sämtliche Finanzinstrumente vorgehalten, für die Stammdaten angelegt wurden.

Neuanlagen werden einer Analyse (Bloomberg /​ Prospektprüfung) unterzogen und insbesondere für die Weiterverarbeitung im RiskManager4 ASP (RiskMetrics) von MSCI aufbereitet (Ermittlung von Proxys, Spreads /​ Credit Spreads, Zuordnung zu Zinskurven, Zerlegung von strukturierten Produkten etc.). Dort werden die Value-at-Risk-Messung mittels historischer Simulation (99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer und 250 Handelstage) und das Stresstesting durchgeführt.

Für AIF-Investmentvermögen werden Hebelberechnungen nach Artikel 6ff. AIFM-VO durchgeführt. Beide Hebelarten werden limitiert. Abhängig vom Risikoprofil werden bei der Anwendung der Commitmentmethode Hebel zwischen 1 und max. 3 festgelegt bzw. für Spezial-AIF mit den Anlegern vereinbart. Der Bruttohebel wird ebenfalls in Abhängigkeit vom Risikoprofil- mit Limiten zwischen 1 und 6 versehen.

Die Liquiditätsmessung knüpft an das Bewertungsverfahren nach §§ 26ff. KARBV an. Dort werden aufgrund der Marktbeobachtungen bzgl. der Preisbildung Score-Punkte vergeben. In Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl erfolgt eine Zuordnung zu Liquiditätsbändern, die mit denen für das Aufsichtsreporting nach Artikel 24 der AIFM-Richtlinie übereinstimmen. Als liquide Finanzinstrumente werden nur solche betrachtet, die maximal innerhalb eines Tages zu angemessenen Preisen veräußert werden können.

Die regelmäßige Überprüfung der Prognosegüte des Risikomodells wird gemäß § 14 DerivateV durchgeführt (99% Konfidenzniveau, 1 Tag Haltedauer, 250 Handelstage). Für mehr als 10 Backtestausreißer im jeweiligen Betrachtungszeitraum werden gesonderte Untersuchungen angestellt und dokumentiert.

Die Risikomessung erfolgt für alle Investmentvermögen täglich auf Hauptfonds-, Segment- sowie auf Einzeltitelebene.

Ergänzend zu den regulären Stresstests wird monatlich ein inverser Stresstest zur Identifizierung von vermögensbedrohenden Verlustpotentialen durchgeführt, die in Folge des Einsatzes von Finanzinstrumenten mit nicht-linearen Wertentwicklungsverläufen eintreten können.

Die kumulierte Sensitivität des Portfolios gegenüber den genannten Hauptrisiken wird durch den Value at Risk des Portfolios repräsentiert.

zusätzliche Informationen

prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände 0%

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Das Liquiditätsmanagement wurde im Berichtszeitraum wie im Informationsdokument angegeben durchgeführt. Wesentliche Änderungen haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen.

Adressenausfallrisiken

Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken.

Liquiditätsrisiko

Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann.

Marktrisiko

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften

Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps ist mit folgenden Risiken verbunden:

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Die uneingeschränkte Lieferfähigkeit des Kontrahenten ist Voraussetzung für die Erfüllung von Options- und Terminkontrakten. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen ebenfalls Verluste erleiden.

Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Sondervermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.

Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Sondervermögen infolge einer unerwarteten Entwicklung des Marktpreises bei Fälligkeit Verluste erleidet.

Währungsrisiko

Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens.

Zinsrisiko

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung der Marktrisikobegrenzung.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung des maximalen Hebels nach der Commitmentmethode.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Überschreitung des maximalen Hebels nach der Bruttomethode.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Unterschreitung der minimalen Liquiditätsquote.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 31,52 %
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,95 %
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 47,27 %
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,95 %

Angaben zur Erfüllung ökologischer oder sozialer Merkmale gem. der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088)

Da es sich um kein Mandat gem. Artikel 8 Absatz 1 oder in Artikel 9 Absätze 1, 2 oder 3 der VERORDNUNG (EU) 2019/​2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor handelt, entfallen Angaben gem. Artikel 11 der vorgenannten Verordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Hinweis zu den Finanzaufstellungen:

Auf Grund von Rundungen bei der Berechnung, kann es innerhalb der Finanzaufstellungen zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

 

Hannover, den 16. August 2024

BANTLEON Invest AG

 

Caroline Specht Gerd Lückel

WIEDERGABDE DES VERMERKS DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BANTLEON Invest AG, Hannover (vormals Warburg Invest AG, Hannover)

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens MPF Odin – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BANTLEON Invest AG (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 19. August 2024

 

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tim Brücken ppa. Lisa Helle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

 

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