Aktenzeichen: 7 IN 65/24
Im Insolvenzantragsverfahren gegen die Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG, ansässig in der Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, hat das Amtsgericht Nordhorn am 8. Oktober 2024 eine wesentliche Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRA 130053 eingetragen ist, wird von der Gussek-Haus Franz Gussek Beteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftendem Gesellschafter vertreten. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft liegt in den Händen von Michael Wüller (Marl), Sven Kosel (Gronau) und Günter Gitzen (Nordhorn).
Bereits am 27. August 2024 um 09:45 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Nun hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzliche Einzelermächtigungen erteilt, die ihm ermöglichen, bestimmte Handlungen zur Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse eigenständig vorzunehmen. Diese erweiterten Befugnisse stellen sicher, dass der vorläufige Insolvenzverwalter wichtige Entscheidungen zum Wohle der Gläubiger und zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens treffen kann.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nordhorn zur Einsichtnahme verfügbar.
Amtsgericht Nordhorn – 08.10.2024