Dark Mode Light Mode

Amtsgericht Montabaur ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für GPS GmbH & Co. KG an

maxmann (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 199/24

Im Insolvenzantragsverfahren über die GPS GmbH & Co. KG mit Sitz in der Albrechtweg 11, 56462 Höhn, hat das Amtsgericht Montabaur am 8. Oktober 2024 um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Die Firma, die im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 21840 eingetragen ist, wird durch die GPS Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführer Mario Langethal trägt die Verantwortung für die operative Leitung.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, ansässig am Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, bestellt. Ab sofort dürfen sämtliche Verfügungen über das Vermögen der GPS GmbH & Co. KG nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt wird. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Montabaur eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde gegen den Beschluss

Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Auch Gläubiger haben gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Recht, die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzufechten und Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht – Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.

Die Frist zur Einreichung beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder der Zustellung. Bei öffentlicher Bekanntmachung startet die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll in der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Montabaur eingehen.

Für die Einlegung der Beschwerde ist eine Begründung nicht zwingend erforderlich, jedoch wird empfohlen, den angefochtenen Beschluss genau zu bezeichnen und den Umfang der Anfechtung klarzustellen.

Amtsgericht Montabaur – 08.10.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO, § 55 BDSG und § 43 LDSG Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Website des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Informationen auch gerne in Papierform zu.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bericht: Globaler Waldverlust – Fläche so groß wie Lettland in einem Jahr zerstört

Next Post

Amtsgericht Nordhorn erweitert Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters für Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG