Aktenzeichen: 56 IN 311/24
Das Amtsgericht Flensburg hat am 8. Oktober 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der genuine parts GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Rosenkranzer Straße 34, 25927 Aventoft, wird durch Geschäftsführer Orhan Kemal Ünver vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 35884 eingetragen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kathrin Schmidtmadel, Schafmarkt 1a, 25917 Leck, ernannt. Von nun an sind alle Verfügungen über das Vermögen der genuine parts GmbH nur noch mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt bleibt und keine weiteren Verluste entstehen.
Darüber hinaus ist die Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch Drittschuldner, die Verbindlichkeiten gegenüber der genuine parts GmbH haben, sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Dies soll die finanzielle Lage des Unternehmens stabilisieren und eine geordnete Abwicklung ermöglichen, bis eine endgültige Entscheidung über das Verfahren getroffen wird.
Rechtsbehelfsbelehrung: Möglichkeit zur Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder, sofern diese nicht erfolgt, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll in der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingelegt werden. Alternativ kann die Beschwerde auch bei jedem Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden, jedoch ist die Frist nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Flensburg eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Einreichung der Beschwerde nicht erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg gesendet werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen und der Übermittlung elektronischer Dokumente sind unter www.justiz.de zu finden.
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 08.10.2024