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ZhongDe Waste Technology AG: Bundesamt für Justiz verhängt erneut 750.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen Offenlegungspflichten
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ZhongDe Waste Technology AG: Bundesamt für Justiz verhängt erneut 750.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen Offenlegungspflichten

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Am 12. Juli 2024 verhängte das Bundesamt für Justiz (BfJ) erneut ein Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG. Der Grund für diese Maßnahme war ein wiederholter Verstoß gegen § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die ZhongDe Waste Technology AG versäumte es, die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 fristgerecht beim Bundesanzeiger zur elektronischen Offenlegung einzureichen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Ordnungsgeld wurde auf Grundlage des § 335 HGB festgesetzt, der Sanktionen für Verstöße gegen Offenlegungspflichten regelt. Die ZhongDe Waste Technology AG hat auf die Entscheidung nicht reagiert und keine Beschwerde gegen das verhängte Ordnungsgeld eingelegt.

Dieser erneute Verstoß weist auf ein mögliches Muster der Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten hin, das die Transparenz und das Vertrauen der Aktionäre und Investoren beeinträchtigen könnte. Die Offenlegung von Finanzinformationen ist entscheidend, um die Rechenschaftspflicht von börsennotierten Unternehmen zu gewährleisten und Vertrauen in die Finanzmärkte zu schaffen.

Die hohe Summe des Ordnungsgeldes reflektiert die Schwere des Verstoßes und könnte als Signal an andere Unternehmen verstanden werden, die gesetzlichen Offenlegungspflichten ernst zu nehmen, um Sanktionen zu vermeiden.

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