Aktenzeichen: 601 IN 40/24
Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Formal Bau GmbH, ansässig in der Hochstraße 17, 47228 Duisburg und eingetragen im Handelsregister unter HRB 37427, am 07.10.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Formal Bau GmbH, die im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie Erdarbeiten tätig ist, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Biagio Cuttaia, wohnhaft in der Rückertstraße 3, 47226 Duisburg, vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt, der in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg ansässig ist. Der Insolvenzverwalter ist unter dieser Anschrift erreichbar und wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation der Formal Bau GmbH genau prüfen und sichern.
Mit dieser Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Formal Bau GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Zudem wird allen Drittschuldnern, also den Schuldnern der Formal Bau GmbH, untersagt, direkt an das Unternehmen zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Formal Bau GmbH für eine mögliche Insolvenzmasse gesichert wird. Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Duisburg eingesehen werden.
Amtsgericht Duisburg, den 07.10.2024