Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch nehmen. Ein YouTuber gibt in seinem Video konkrete Börsenprognosen ab und empfiehlt seinen Zuschauern bestimmte Anlageprodukte. Ist das aus rechtlicher Sicht unbedenklich?
Rechtsanwältin Bontschev: Vielen Dank für die Einladung. Das Verhalten des YouTubers wirft tatsächlich einige rechtliche Fragen auf. In Deutschland ist die Anlageberatung und Anlagevermittlung gesetzlich reguliert. Wer öffentlich konkrete Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten gibt, benötigt in der Regel eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Ohne diese Erlaubnis kann es sich um eine unerlaubte Finanzdienstleistung gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) handeln.
Interviewer: Er erwähnt auch spezifische Produkte wie „Festgeld von Freenet“ und zeigt detailliert, wie er dort investiert. Darf er das?
Rechtsanwältin Bontschev: Wenn er konkrete Finanzprodukte bewirbt und möglicherweise eigene finanzielle Interessen verfolgt, muss er Transparenz schaffen. Das heißt, er sollte klar und deutlich offenlegen, ob er von den Anbietern eine Vergütung erhält oder ob es sich um persönliche Empfehlungen handelt. Ansonsten könnte es als Schleichwerbung oder sogar als Interessenkonflikt gewertet werden, was nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig ist.
Interviewer: Im Video teilt er auch mit, wann er plant, Aktien zu verkaufen oder zu kaufen, und nennt dabei genaue Kursziele. Kann das problematisch sein?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja, das kann problematisch sein. Wenn seine Aussagen darauf abzielen, den Markt zu beeinflussen, um persönliche Vorteile zu erzielen, könnte das als Marktmanipulation gemäß § 119 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingestuft werden. Insbesondere wenn er eine große Reichweite hat und seine Empfehlungen Kurse bewegen können.
Interviewer: Er bietet auch Links zu Finanzdienstleistungen an und zeigt Schritt für Schritt, wie man dort investieren kann. Gibt es hier rechtliche Vorgaben?
Rechtsanwältin Bontschev: Absolut. Wenn er Affiliate-Links oder sonstige provisionsbasierte Links verwendet, muss er dies gemäß § 5a UWG deutlich kennzeichnen. Die Nichtkennzeichnung von Werbung kann als Irreführung gelten und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Interviewer: Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn Zuschauer aufgrund seiner Empfehlungen finanzielle Verluste erleiden?
Rechtsanwältin Bontschev: In solchen Fällen könnte er unter Umständen haftbar gemacht werden. Wenn er ohne entsprechende Erlaubnis Anlageberatung betreibt und dabei fahrlässig oder vorsätzlich falsche oder irreführende Informationen gibt, kann er für entstandene Schäden haftbar sein.
Interviewer: Was raten Sie Personen, die solche Inhalte erstellen möchten?
Rechtsanwältin Bontschev: Ich würde dringend empfehlen, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und einzuhalten. Wenn man Finanzprodukte bespricht, sollte man klarstellen, dass es sich nicht um Anlageberatung handelt und gegebenenfalls eine entsprechende Erlaubnis einholen. Transparenz und Offenlegung von Interessenkonflikten sind essenziell.
Interviewer: Und was sollten Zuschauer beachten, die solche Videos sehen?
Rechtsanwältin Bontschev: Zuschauer sollten stets kritisch hinterfragen, welche Qualifikationen derjenige hat, der solche Empfehlungen ausspricht. Es ist wichtig, eigene Recherchen anzustellen und im Zweifel einen unabhängigen, lizenzierten Finanzberater zu konsultieren, bevor man finanzielle Entscheidungen trifft.
Interviewer: Könnten Behörden wie die BaFin gegen solche YouTuber vorgehen?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja, die BaFin kann gegen Personen vorgehen, die unerlaubt Finanzdienstleistungen erbringen. Dies kann von der Untersagung der Tätigkeit bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen.
Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für diese aufschlussreichen Erläuterungen.
Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass sowohl Content-Ersteller als auch Verbraucher ihre Rechte und Pflichten kennen.