Die Verbraucherzentrale hat juristische Schritte gegen die Betreiber des Portals „Service Rundfunkbeitrag“ eingeleitet, nachdem tausende Deutsche auf eine Betrugsmasche hereingefallen sind. Dieses Portal erhob unrechtmäßige Gebühren für die Änderung von Rundfunkbeitrags-Daten, wie Adress- oder Bankdaten, obwohl diese Services eigentlich kostenlos sind. Mehr als 90.000 Betroffene können nun ihr Geld zurückfordern, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Abmahnung gegen das Unternehmen eingereicht hat.
1. Hintergrund: Wie kam es zu der Abzocke?
Viele Verbraucher sind durch Google-Suchen nach Begriffen wie „GEZ“, „Rundfunkbeitrag“ oder „Rundfunkgebühr“ auf die Seite „service-rundfunkbeitrag.de“ gestoßen. Diese Seite, die von der SSS-Software Special Service GmbH betrieben wird, erschien als gesponsertes Suchergebnis ganz oben und wurde oft für die offizielle Seite des Rundfunkbeitragsservices gehalten. Nutzer wurden dazu verleitet, über die Seite ihre Daten zu aktualisieren, zum Beispiel bei einem Umzug oder einer Änderung der Bankverbindung.
Was viele nicht wussten: Für diesen Service verlangte die Seite eine Gebühr von 29,99 Euro – ein Betrag, der auf der offiziellen Seite von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht anfällt, da solche Änderungen dort kostenlos sind. Erst nachdem Nutzer die Rechnung erhielten, wurde ihnen klar, dass sie auf eine kostenpflichtige Dienstleistung hereingefallen waren.
2. Warum ist das Vorgehen unrechtmäßig?
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale war die Kostenpflicht auf der Seite „Service Rundfunkbeitrag“ nicht deutlich erkennbar. Viele Nutzer übersehen den Hinweis, dass die Dienstleistung etwas kostet, da dieser erst im Nachhinein klar wird. Zudem stellt der Anbieter einen kostenlosen Service in Rechnung, der eigentlich direkt über die offizielle Seite des Rundfunkbeitragsservices zu bekommen ist. Dieses Vorgehen verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Transparenz, die besagen, dass Verbraucher klar und deutlich über die Kosten einer Dienstleistung informiert werden müssen, bevor sie eine Zahlungspflicht eingehen.
Darüber hinaus wurde bis zum 27. Juni 2024 auf der Seite kein Widerrufsrecht angeboten, was ebenfalls gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt. Verbraucher hatten damit keine Möglichkeit, die Bestellung zu widerrufen und ihr Geld zurückzufordern. Erst nachdem die Verbraucherzentrale Druck ausübte, änderte der Anbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
3. Wer hat Anspruch auf Rückerstattung?
Laut der Verbraucherzentrale können über 90.000 Menschen, die den Service auf der Website „service-rundfunkbeitrag.de“ genutzt haben, jetzt ihr Geld zurückfordern. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die vor dem 28. Juni 2024 das kostenpflichtige Angebot in Anspruch genommen haben und nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. In diesen Fällen reicht ein einfacher Widerruf per E-Mail, um die Rückerstattung des gezahlten Betrags zu verlangen.
Auch nach dem 28. Juni 2024 kann eine Rückforderung noch möglich sein, jedoch ist dies in diesen Fällen etwas komplizierter, da die Betreiber die AGB angepasst haben. Betroffene sollten dennoch nicht zögern, ihre Zahlungen anzufechten und Rückerstattung zu verlangen, insbesondere wenn sie sich getäuscht fühlen.
4. So bekommt ihr euer Geld zurück
Wenn ihr glaubt, betroffen zu sein, könnt ihr euer Geld durch einen Widerruf zurückfordern. Die Verbraucherzentrale stellt ein Muster-Schreiben bereit, das Betroffene nutzen können. Ein einfaches E-Mail-Schreiben an info@service-rundfunkbeitrag.de reicht aus, um den Widerruf zu erklären und die Erstattung zu verlangen. Hier ein Beispieltext, der verwendet werden kann:
Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erkläre hiermit den Widerruf des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de. Dieser Widerruf ist möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.
Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie keine Forderungen mehr geltend machen.
[Optional, falls bereits gezahlt:] Zudem fordere ich die Rückerstattung des gezahlten Betrags auf folgendes Konto: [Kontodaten ergänzen].
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
5. Mögliche Sammelklage in Arbeit
Obwohl die Seite weiterhin aktiv ist, wird die Verbraucherzentrale den Druck auf die Betreiber weiter erhöhen. Der vzbv prüft aktuell den Einsatz einer Sammelklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH. Betroffene, die weiterhin Forderungen von dem Anbieter erhalten, können sich an die Verbraucherzentrale wenden, um an der Sammelklage teilzunehmen und ihre Erfahrungen zu schildern.
Die Verbraucherzentrale plant, ähnlich wie bei früheren Verfahren gegen Amazon und Vodafone, durch die Sammelklage Gerechtigkeit für die Betroffenen zu erreichen. Diese Klagen haben gezeigt, dass solch ein Vorgehen durchaus Wirkung haben kann.
6. Fazit: Handeln Sie jetzt, um Ihr Geld zurückzufordern
Wenn ihr zu denjenigen gehört, die den Service auf „service-rundfunkbeitrag.de“ genutzt und dafür bezahlt haben, solltet ihr jetzt aktiv werden. Prüft eure Rechnungen und setzt einen Widerruf auf, um euer Geld zurückzubekommen. Die Chancen stehen gut, dass ihr erfolgreich sein werdet, insbesondere wenn ihr den Service vor dem 28. Juni 2024 genutzt habt.
Zusätzlich sollten Verbraucher bei Google-Suchen immer auf gesponserte Ergebnisse achten, da diese nicht immer die offizielle Seite eines Anbieters sind. Im Falle des Rundfunkbeitrags sollte die korrekte Webseite immer www.rundfunkbeitrag.de sein. Es bleibt zu hoffen, dass solche irreführenden Praktiken in Zukunft weiter eingedämmt werden und Verbraucher besser vor solchen Abzocken geschützt sind.
„Danke für Ihre Erklärung. Ich habe eine Frage: Wenn ich die Rechnung noch nicht bezahlt habe, können die Betrüger mich irgendwie über das Gesetz zwingen? Vielen Dank und schöne Grüße.“