Aktenzeichen: 61 IN 95/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G & T Elektrobau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Soldo, mit Geschäftssitz Auf der Schanze 37a, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe und weiterer Anschrift Mittlerer Hasenpfad 30, 60598 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe am 04.10.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Feketija mit Kanzleisitz in der Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon 069/8700857-0, Fax 069/8700857-99, sowie per E-Mail an info@ifk-insolvenz.de.
Ab sofort sind Verfügungen der G & T Elektrobau GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner der Antragsgegnerin (d.h. alle Drittschuldner) angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann durch die G & T Elektrobau GmbH mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Des Weiteren können Gläubiger die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen und ebenfalls sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist nach Ablauf von zwei Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, einzureichen. Sie kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Einhaltung der Frist wird durch den Eingang beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe bestimmt. Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Partei oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet und mit einer Begründung versehen werden. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, so ist der genaue Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, den 04.10.2024