Aktenzeichen: IN 297/24
Im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Autoland Pocking GmbH & Co. KG, mit Sitz im Gewerbering 2, 94060 Pocking, hat das Amtsgericht Passau am 8. Oktober 2024 um 10:45 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen wird durch die Autoland Pocking Verwaltungs GmbH als Komplementärin vertreten, wobei Frau Heinrich Margarethe als Geschäftsführerin fungiert. Die Kanzlei Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB aus München, vertreten durch Rechtsanwältin Susanne Fittkau, ist als Verfahrensbevollmächtigte bestellt.
Im Rahmen dieses Beschlusses wurde Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp aus Deggendorf als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Von nun an sind Verfügungen der Autoland Pocking GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch die Einziehung von Forderungen und anderen Außenständen fällt ab sofort in den Verantwortungsbereich des Insolvenzverwalters, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Autoland Pocking GmbH & Co. KG vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ermöglicht es, die finanzielle Lage des Unternehmens umfassend zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Rechtsbehelfsbelehrung: Einlegung einer Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 Passau, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Protokollierung in der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts einzureichen. Sie kann auch bei jedem Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Passau eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Einlegung der Beschwerde nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerdeschrift von der einlegenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Die Einreichung von Rechtsbehelfen ist auch in elektronischer Form möglich, wobei eine einfache E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Hinweise zu den Übermittlungswegen und zur elektronischen Kommunikation finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und unter www.justiz.de.
Amtsgericht Passau – Insolvenzgericht – 08.10.2024