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Amtsgericht München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für 100 East Management GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 11215/24

Das Amtsgericht München hat am 8. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der 100 East Management GmbH, ansässig am Bavariafilmplatz 7, Gebäude 055, 82031 Grünwald, angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer Farrokhnia Nemat David, hatte einen Insolvenzantrag gestellt. Die Kanzlei KAIROS, vertreten durch Rechtsanwältin Susanne Fittkau, ist als Verfahrensbevollmächtigte tätig.

Im Zuge dieser Entscheidung wurde Herr Dr. Max Liebig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Dr. Liebig, mit Sitz in der Schäfflerstraße 3, 80333 München, wird das Vermögen des Unternehmens sichern und vor möglichen nachteiligen Veränderungen bewahren. Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem ist er berechtigt, das Vermögen in Besitz zu nehmen, Außenstände einzuziehen und neue Konten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, vorläufig eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Einlegung einer Beschwerde

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts München besteht die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Einreichung der Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München erfolgen. Zudem können Beschwerdeerklärungen auch elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

Eine elektronische Übermittlung muss den Vorgaben gemäß § 130a Abs. 4 Zivilprozessordnung entsprechen und erfordert entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg.

Die gesamte elektronische Kommunikation mit dem Gericht muss den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen. Weitere Informationen zur Einreichung elektronischer Dokumente finden sich unter www.justiz.de.

Kontaktinformationen zum vorläufigen Insolvenzverwalter: Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3
80333 München
Telefon: +49 (89) 2500369-0
Telefax: +49 (89) 2500369-10
Email: kontakt@inso-liebig.de

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 08.10.2024

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