Aktenzeichen: 67b IN 166/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über die FICON Steuerberatungsgesellschaft mbH, ansässig am Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 7. Oktober 2024 die am 26. August 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 97797 eingetragen ist und von Geschäftsführerin Frau Sonja Johannes-Buhr vertreten wird, bietet geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen sowie weitere Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG an.
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte darauf hinweisen, dass das Gericht den Schutz des Unternehmensvermögens als nicht mehr notwendig erachtet, was möglicherweise auf eine veränderte finanzielle Lage oder eine geordnete Abwicklung hindeutet. Für die FICON Steuerberatungsgesellschaft mbH bedeutet dies, dass das Unternehmen wieder eigenverantwortlich über sein Vermögen verfügen kann, bis im Verfahren über die Eröffnung oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Diese Entscheidung stellt für die Gesellschaft eine neue Etappe dar und wird sicherlich von den beteiligten Gläubigern und der Geschäftsführung mit großem Interesse verfolgt.
Amtsgericht Hamburg – 07.10.2024