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Amtsgericht Hamburg hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren gegen A.R.T. Verwaltungsgesellschaft mbH auf
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Amtsgericht Hamburg hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren gegen A.R.T. Verwaltungsgesellschaft mbH auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 17/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der A.R.T. Verwaltungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109472 und ansässig in der Sierichstraße 99, 22299 Hamburg, ist es zu einer entscheidenden Wendung gekommen: Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 die am 17. Januar 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Das Unternehmen, das sich auf die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Firmen spezialisiert hat, wird von Herrn Detlef Düwel als Geschäftsführer geleitet. Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnten nun neue Wege zur finanziellen Neuordnung und Fortführung des Geschäftsbetriebs offenstehen. Ob das Insolvenzverfahren fortgeführt oder möglicherweise eingestellt wird, bleibt abzuwarten.

Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Verfahren und könnte weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Beteiligungen haben.

Amtsgericht Hamburg – 07.10.2024

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