Aktenzeichen: 503 IN 184/24
Am 7. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Düsseldorf im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die Anthony’s GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Moerser Str. 81, 40667 Meerbusch, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 18883 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer, Herrn Michael Anthony Sarpong Kumankumah, vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt, dessen Kanzlei sich in der Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf, befindet. Mit dieser Bestellung einher geht die Anordnung, dass sämtliche Verfügungen der Anthony’s GmbH über ihr Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit ist sichergestellt, dass das Unternehmen bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung unter strenger Kontrolle bleibt.
Darüber hinaus ist es den Schuldnern der Anthony’s GmbH, also Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen direkt an die GmbH zu leisten. Stattdessen ist nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und schützt die Gläubigerinteressen im laufenden Verfahren.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Anthony’s GmbH werden bis auf Weiteres ausgesetzt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls vorläufig eingestellt.
Diese Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren und könnte für die Anthony’s GmbH weitreichende Konsequenzen haben. Ob es zu einer umfassenden Sanierung kommt oder eine andere Lösung im Interesse der Gläubiger angestrebt wird, bleibt abzuwarten.
Amtsgericht Düsseldorf – 07.10.2024