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Amtsgericht Charlottenburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für DGSC Dienstleistungen im Bereich Cleaning und Sicherheit GmbH an
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Amtsgericht Charlottenburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für DGSC Dienstleistungen im Bereich Cleaning und Sicherheit GmbH an

lppicture (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36d IN 188/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 8. Oktober 2024 um 11:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über die DGSC Dienstleistungen im Bereich Cleaning und Sicherheit GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das zuletzt in der Beifußweg 25, 12357 Berlin, ansässig war, wird von den Geschäftsführern Adriano und Jeremy Radosavljevic vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 181974 eingetragen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein mit Kanzleisitz in der Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Ab sofort dürfen sämtliche Verfügungen der DGSC GmbH über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Darüber hinaus sind alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen – bis auf Weiteres ausgesetzt. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zudem befugt, Bankguthaben und Forderungen der DGSC GmbH einzuziehen und Sonderkonten zu eröffnen. Sie wird außerdem ermächtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse vorzunehmen, um die zukünftige Insolvenzmasse zu sichern.

Rechtsbehelfsbelehrung: Möglichkeit zur Beschwerde

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung stattgefunden hat, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Protokollierung in der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingereicht werden. Alternativ kann die Beschwerde auch bei jeder Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts protokolliert werden; die Frist gilt jedoch nur als gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Charlottenburg eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Einreichung der Beschwerde nicht erforderlich. Die Beschwerdeschrift muss jedoch die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden. Diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gesendet werden. Nähere Informationen zu den Anforderungen für elektronische Dokumente und deren Übermittlung sind unter www.justiz.de zu finden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 08.10.2024

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