Aktenzeichen: 46 IN 63/24
Das Amtsgericht Lüneburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Betreuungsverein Anderland e. V., ansässig in der Rathausstraße 27a, 21423 Winsen (Luhe), am 07.10.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der Verein wird durch den Vorstand vertreten, bestehend aus Herrn Lammers (Rathausstraße 60, Winsen) und Frau Gabriela Vater (Rathausstraße 27, Winsen).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch aus der Kanzlei SHNF bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Weidestraße 134, 22083 Hamburg. Herr Sämisch ist telefonisch unter 040/650390 sowie per Fax unter 040/65039199 und per E-Mail unter Saemisch@shnf.de erreichbar.
Gemäß der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen des Betreuungsvereins Anderland e. V. über Vermögensgegenstände ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Des Weiteren wurden alle Drittschuldner des Vereins angewiesen, Zahlungen nur unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann vom Antragsteller durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, die internationale Zuständigkeit des Verfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 zu rügen und Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Datum der Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Lüneburg, Insolvenzgericht, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutzhinweis:
Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Lüneburg:
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Amtsgericht Lüneburg, den 07.10.2024