Am 12. Juli 2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein weiteres Mal ein beträchtliches Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG verhängt. Grund für diese Maßnahme ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Offenlegungspflichten des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Die Sanktion beruht auf einem Verstoß gegen § 325 HGB, da das Unternehmen es versäumte, die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 ordnungsgemäß beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen und somit der gesetzlichen Offenlegungspflicht nachzukommen. Das BfJ stützte seine Entscheidung auf § 335 HGB, der es der Behörde ermöglicht, empfindliche Ordnungsgelder bei Versäumnissen im Bereich der Finanzberichterstattung zu verhängen.
Bemerkenswert ist, dass die ZhongDe Waste Technology AG keinen Einspruch gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt hat. Dies lässt vermuten, dass das Unternehmen die Konsequenzen für das Versäumnis akzeptiert, was möglicherweise auf eine strategische Entscheidung oder auf aktuelle betriebliche Herausforderungen zurückzuführen ist.
Mit dieser Entscheidung sendet das Bundesamt für Justiz eine klare Botschaft: Die Offenlegung finanzieller Informationen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Unternehmen, die sich nicht an diese grundlegenden Transparenzanforderungen halten, müssen mit hohen finanziellen Sanktionen rechnen.