Aktenzeichen: 67a IN 323/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bethinvest UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 177389, am 04.10.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Bethinvest UG, ansässig c/o Sebastian Bethge, Lottbeker Weg 14, 22397 Hamburg, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Sebastian Bethge vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Verwaltung eigenen Vermögens tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian M. Scholz aus Hamburg (Drehbahn 9, 20354 Hamburg) bestellt. Gemäß der Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der Bethinvest UG über ihr Vermögen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Weiterhin wurde den Schuldnern der Bethinvest UG, also allen Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Drittschuldner sind aufgefordert, ihre Leistungen nur unter Berücksichtigung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zusätzlich wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Bethinvest UG vorübergehend untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Hamburg, den 04.10.2024