Ab 2025 wird sich für Verbraucher in Deutschland und der gesamten Europäischen Union einiges ändern: Ein neues EU-Gesetz verbietet die Verwendung bestimmter Flaschen und Dosen, die die Chemikalie Bisphenol A (BPA) enthalten. BPA wird häufig als Weichmacher in Lebensmittelverpackungen eingesetzt, steht jedoch zunehmend in der Kritik, da es gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass BPA hormonähnlich wirkt und möglicherweise die Fruchtbarkeit beeinträchtigt.
Umstellung bis 2025 – Übergangsfrist für Hersteller
Die Hersteller von Dosen und Kunststoffflaschen haben nun bis zu drei Jahre Zeit, um ihre Produkte auf BPA-freie Alternativen umzustellen. Innerhalb einer mindestens 18 Monate dauernden Übergangsphase sollen neue Verpackungen auf den Markt gebracht werden, die ohne den problematischen Weichmacher auskommen. Besonders betroffen sind Lebensmittel, die in beschichteten Dosen verpackt sind, wie Suppen, Eintöpfe und Konserven.
Warum das Verbot? Die Risiken von BPA
Bisphenol A gilt als problematisch, da es nachweislich eine hormonähnliche Wirkung hat und bei längerem Konsum gesundheitliche Schäden verursachen kann. Zwar ist der gelegentliche Verzehr von Lebensmitteln in BPA-haltigen Verpackungen laut Experten unbedenklich, doch über einen längeren Zeitraum hinweg kann der Stoff zum Gesundheitsrisiko werden. Insbesondere die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) sieht in hohen BPA-Konzentrationen eine ernsthafte Gefahr.
Untersuchungen der Stiftung Warentest zeigten, dass in 51 von 58 untersuchten Konservendosen Spuren von BPA nachweisbar waren, trotz der Angaben vieler Hersteller, keine Weichmacher zu verwenden. Besonders hohe Belastungen wurden in Suppen und Eintöpfen festgestellt. Mit dem neuen EU-Gesetz soll diese Problematik nun entschärft werden.
Was bedeutet das für den Einkauf?
Verbraucher werden in den kommenden Jahren einige Veränderungen im Supermarkt bemerken. Die vertrauten Konservendosen und Plastikflaschen werden nach und nach durch BPA-freie Varianten ersetzt. Während einige Medien bereits über ein generelles Verbot von Dosen spekulierten, stellt das Gesetz klar: Ein vollständiges Dosenverbot wird es nicht geben – lediglich die Verpackungen müssen künftig BPA-frei sein, um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen.
Das Gesetz markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz und könnte langfristig dazu beitragen, gesundheitliche Risiken durch Verpackungschemikalien zu minimieren. Verbraucher sollten sich jedoch auf eine Übergangsphase einstellen, in der neue Verpackungslösungen erprobt und eingeführt werden.