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BaFin warnt vor Website bydfiwo.com: Unerlaubte Finanzdienstleistungen ohne Impressum

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

BaFin warnt erneut vor unerlaubten Finanzdienstleistungen auf Website

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat erneut eine Warnung ausgesprochen: Dieses Mal richtet sich die Warnung gegen Angebote auf der Webseite bydfiwo.com. Laut aktuellen Informationen betreibt der Anbieter unter dem Namen BYDFI Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Lizenz. Besonders bedenklich ist, dass weder eine Rechtsform noch ein Geschäftssitz des Betreibers angegeben werden. Ein vollständiges Fehlen des Impressums macht es zusätzlich schwierig, das Unternehmen zu identifizieren.

Die BaFin hebt hervor, dass dieser Vorfall nicht der erste seiner Art ist. Schon am 26. August 2024 hatte sie vor einer ähnlichen Situation auf bydfixio.com gewarnt. Dies deutet darauf hin, dass eventuell versucht wird, durch Änderung der Internetadresse und fehlender Unternehmenskenntlichmachung den regulativen Maßnahmen zu entgehen und weiterhin nicht genehmigte Finanzgeschäfte zu tätigen.

In Deutschland müssen Unternehmen, die Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten wollen, eine entsprechende Zulassung durch die BaFin besitzen. Diese Lizenz gewährleistet den Schutz der Verbraucher und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis agieren, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Die BaFin appelliert eindringlich an Verbraucher, sich vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen über die Lizenzierung des Anbieters zu informieren. Dies kann über die öffentliche Unternehmensdatenbank der BaFin erfolgen. Die Grundlage für die Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, welcher der BaFin die Ermächtigung gibt, vor unerlaubten Praktiken zu warnen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

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