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Insolvenzverfahren gegen Heart Office PG GmbH: Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 36h IN 6318/24 hat das Amtsgericht Charlottenburg über den Antrag der Heart Office PG GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Erich Gronau, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitet. Die Heart Office PG GmbH mit Sitz in der Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, ist unter der Handelsregisternummer HRB 208023 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Mit Beschluss vom 30.09.2024 hat das Amtsgericht zur Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens folgende Maßnahmen angeordnet:

Zwangsvollstreckungen untersagt: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Heart Office PG GmbH, ausgenommen unbewegliche Gegenstände, werden bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Vorläufige Insolvenzverwalterin: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit ihrer Zustimmung wirksam.

Verfügungsbeschränkungen: Die Heart Office PG GmbH darf ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin nicht über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Die Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte liegt nun vollständig bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin, die zudem ermächtigt wurde, Gelder der Schuldnerin einzuziehen und auf Sonderkonten zu verwalten.

Pflichten der Kreditinstitute und Drittschuldner: Den Kreditinstituten, bei denen die Heart Office PG GmbH Konten unterhält, wurde auferlegt, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft zu erteilen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Der nächste Schritt im Verfahren ist die Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem ist die Insolvenzverwalterin berechtigt, Einsicht in die Geschäftsräume, Bücher und Unterlagen der Schuldnerin zu nehmen, um deren finanzielle Lage weiter zu klären.

Rechtsmittel gegen diesen Beschluss können binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

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