Die Bundesregierung hat sich auf schärfere Maßnahmen für Bürgergeld-Empfänger geeinigt, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Im Fokus stehen verschärfte Sanktionen für diejenigen, die eine zumutbare Arbeit ablehnen oder wichtige Termine beim Jobcenter versäumen. Der nun beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Bürgergeld-Empfängern bei der Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots die Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Ähnlich hart trifft es Personen, die ihren Pflichten beim Jobcenter nicht nachkommen: Wer einen vereinbarten Termin verstreichen lässt, muss mit einer einmonatigen Kürzung von ebenfalls 30 Prozent rechnen.
Zentraler Punkt der Reform ist die Definition von zumutbarer Arbeit: Ab Januar 2024 gilt ein täglicher Arbeitsweg von bis zu drei Stunden als zumutbar – eine deutliche Verschärfung, die Bürgergeld-Empfänger vermehrt in die Pflicht nimmt, auch entferntere Arbeitsplätze anzunehmen. Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Eigenverantwortung und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme stärker in den Mittelpunkt zu stellen und Missbrauch des Bürgergeldsystems zu verhindern.
Die geplanten Änderungen sind Teil einer umfassenden Reform, die das Bürgergeldsystem straffen und gleichzeitig die Integration in den Arbeitsmarkt fördern soll. Gleichzeitig betont die Regierung, dass sie durch die verschärften Regelungen mehr Anreize schaffen möchte, um Bürgergeld-Empfänger schneller wieder in Beschäftigung zu bringen und die Sozialkassen zu entlasten.