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BaFin rät: Prämiensparverträge zeitnah auf Nachzahlungsansprüche prüfen

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, ihre Prämiensparverträge auf mögliche Nachzahlungsansprüche zu überprüfen. Hintergrund sind zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024, die erstmals einen Referenzzinssatz für die Berechnung von Zinsen bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln festgelegt haben. Diese Entscheidungen könnten für zahlreiche Sparer zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Besonders betroffen sind Inhaber älterer Prämiensparverträge. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die es den Banken ermöglichten, die Zinssätze einseitig und ohne klare Vorgaben anzupassen. Diese Klauseln wurden vom BGH bereits im Jahr 2004 als unwirksam erklärt. Das Gericht hat nun bestätigt, dass der Referenzzinssatz „Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren“ eine geeignete Basis für die Nachberechnung der Zinsen darstellen kann.

Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin, rät den Betroffenen dringend, ihre Verträge überprüfen zu lassen: „Auch Verträge, die bereits gekündigt wurden, können unter Umständen noch Ansprüche auf Zinsnachzahlungen beinhalten. Verbraucher sollten schnell handeln und dabei die dreijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.“ Unterstützung bieten hierbei Verbraucherzentralen und Fachanwälte, die eine rechtliche Prüfung der Ansprüche vornehmen können.

In Reaktion auf die jüngsten Urteile hat die BaFin ihre Allgemeinverfügung vom 21. Juni 2021 angepasst. Ursprünglich war vorgesehen, dass eine allgemeinverbindliche gerichtliche Klärung zum Referenzzinssatz notwendig sei. Da diese nun erfolgt ist, hat die BaFin ihre Anordnung entsprechend aktualisiert, um die Institute weiterhin in die Pflicht zu nehmen, die veränderte Rechtslage zu beachten.
Hintergrund: Langjähriger Rechtsstreit um Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen

Die Entscheidung des BGH schließt eine seit vielen Jahren bestehende Vertragslücke in den Prämiensparverträgen, die durch unwirksame Zinsanpassungsklauseln entstanden war. Diese Lücke wurde durch eine sogenannte ergänzende Vertragsauslegung geschlossen. In früheren Urteilen, unter anderem 2010 und 2021, hatte der BGH bereits Hinweise gegeben, aber der geeignete Referenzzinssatz blieb unklar – bis zu den aktuellen Urteilen, die nun endlich Klarheit schaffen.

Die BaFin betont, dass in Zukunft weitere BGH-Urteile zu den genauen Bedingungen für Prämiensparverträge folgen könnten, da die ergänzende Vertragsauslegung in bestimmten Fällen weiterhin variieren könnte. Verbraucher sollten daher aufmerksam bleiben und gegebenenfalls weitere Entwicklungen in diesem Bereich verfolgen.

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