Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 580 IN 659/24 wurde auf Antrag der D.I.V.E. GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Frank Jakobi, das Insolvenzverfahren eingeleitet. Die D.I.V.E. GmbH hat ihren Sitz in Parchim, Ziegeleiweg 23, und ist beim Amtsgericht Schwerin unter der Handelsregisternummer HRB 8684 eingetragen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin wurden folgende Maßnahmen getroffen:
Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die D.I.V.E. GmbH, ausgenommen Maßnahmen an unbeweglichen Gegenständen, werden bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Obotritenring 98, 19053 Schwerin, bestellt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Verfügungsbeschränkungen: Der D.I.V.E. GmbH wurde untersagt, ohne Zustimmung über ihre Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte liegt nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Zudem wurde der Verwalter ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und die Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen.
Anweisungen an Gläubiger der Schuldnerin: Gläubiger der D.I.V.E. GmbH wurden angewiesen, Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten und nicht mehr direkt an die Schuldnerin.
Die nächsten Schritte im Verfahren werden die Prüfung der Vermögensverhältnisse der D.I.V.E. GmbH und die Sicherung des Vermögens sein, um festzustellen, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Rechtsmittel gegen diesen Beschluss können binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Schwerin eingelegt werden.