Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzte am 20. September 2024 eine Geldstrafe von 140.000 Euro gegen die ADLER Real Estate GmbH fest. Ursache hierfür war ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), speziell eine Missachtung der Aufsichtspflicht bezüglich der ordnungsgemäßen Mitteilung über den Veröffentlichungszeitpunkt und die Website, auf der der Jahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2020 einzusehen ist.
Das Unternehmen steht vor der Option, Widerspruch gegen die Bußgeldanordnung zu erheben.
Zur Einordnung:
Die Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten stellt ein zentrales Werkzeug dar, um die wirtschaftliche Situation einer Firma transparent zu machen. Solche Berichte sind für Investoren essentiell, da sie auf deren Basis wohlüberlegte Anlageentscheidungen fällen.
Firmen wie die ADLER Real Estate GmbH mit Firmensitz in Deutschland und die am regulierten Markt Wertpapiere emittieren, sind laut Gesetz dazu angehalten, fristgerecht die Veröffentlichungszeiten und -orte ihrer Finanzberichte sowohl jährlich als auch halbjährlich anzukündigen. Diese Ankündigung ist innerhalb von vier Monaten nach dem Geschäftsjahresende für Jahresberichte und innerhalb von drei Monaten nach Ende des Halbjahres für Halbjahresberichte durchzuführen.
Unterlassen Unternehmen diese Bekanntmachung, verstoßen sie gegen die Paragraphen 114 ff. des WpHG. Die BaFin hat die Autorität, derartige Vergehen mit signifikanten Bußgeldern zu sanktionieren, wobei die Höhe der Strafen bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes erreichen kann. Durch das Verhängen der Geldstrafe unterstreicht die BaFin ihre Entschlossenheit, Verstöße gegen die Publizitätspflichten konsequent zu verfolgen und zu bestrafen, zum Schutz der Anlegerinteressen.